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Allgemeine Transport-Versicherungsbedingungen (AÖTB 1988) (AOETB88)
(4) Wiederherstellung
Im Fall von Beschädigung oder Verlust von Teilen der Güter ersetzt der Versicherer die zum Zeitpunkt
der Schadenfeststellung notwendigen Kosten der Wiederherstellung oder W [...] mit der Schadenfeststellung
zu betrauen.
(4) Der Versicherer kann nach Eintritt des Versicherungsfalles verlangen, daß der Versicherungsneh-
mer jede Auskunft erteilt, die zur Feststellung des Ve [...] insoweit zur Leistung verpflichtet, als die Verletzung weder auf die Feststellung des Versiche-
rungsfalles noch auf die Feststellung oder den Umfang der dem Versicherer obliegenden Leistung Ein-
fluß
Allg. Österreichische Transportversicherungsbedingungen (AÖTB1988) (AÖTB1988)
(4) Wiederherstellung
Im Fall von Beschädigung oder Verlust von Teilen der Güter ersetzt der Versicherer die zum Zeitpunkt
der Schadenfeststellung notwendigen Kosten der Wiederherstellung oder W [...] mit der Schadenfeststellung
zu betrauen.
(4) Der Versicherer kann nach Eintritt des Versicherungsfalles verlangen, daß der Versicherungsneh-
mer jede Auskunft erteilt, die zur Feststellung des Ve [...] insoweit zur Leistung verpflichtet, als die Verletzung weder auf die Feststellung des Versiche-
rungsfalles noch auf die Feststellung oder den Umfang der dem Versicherer obliegenden Leistung Ein-
fluß
Unfallrente lebenslang (UN1026.16)
weniger als 50% festgestellt, werden 50% der versicherten Unfallrente
- mindestens 50% und weniger als 75% festgestellt, werden 100% der versicherten Unfallrente
- mindestens 75% festgestellt, werden 150%
KFZ als Handelsware (St3007.12)
swert:
Als Versicherungswert von Kraftfahrzeugen als Handelsware gelten die Kosten für die
WIEDERHERSTELLUNG oder WIEDERBESCHAFFUNG von Kraftfahrzeugen gleicher Art und Güte,
maximal jedoch der Händle [...] Kraftfahrzeugen als Handelsware der erzielbare Verkaufspreis niedriger als die
Kosten für die Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung, so gilt dieser als Versicherungswert.
Entschädigung:
Für Kraftfahrzeuge [...] ersparten Kosten unmittelbar vor Eintritt des
Schadenereignisses niedriger als die Kosten der Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung, wird
höchstens dieser niedrigere Wert ersetzt.
BESICHTIGUNG:
Zur Erlangung
Vereinbarung zur prämienfreien Rohbaudeckung (ZHR)
der Rohbauzeit, längstens für einen Zeitraum von einem Jahr ab elektronischer Erfassung bzw.
Antragstellung, gewährt die Oberösterreichische Versicherung AG im Umfang der beantragten und in der
Polizze [...] beschriebenen
Deckungsumfang jeweils über begründeten Antrag um ein weiteres Jahr bis zur Bezugsfertigstellung -
längstens aber um insgesamt 3 Jahre - verlängert werden, soferne der Versicherungsnehmer [...] Allgemeinen
Geschäftsbedingungen der Oberösterreichischen Versicherung AG nachzufordern.
Die Bezugsfertigstellung des versicherten Gebäudes ist dem Versicherer unverzüglich anzuzeigen. Es
beginnt damit