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Verkaufspreis als Versicherungswert (L194) (L194)
1. Abweichend von Artikel 7 Punkt 1.3. der AWB gilt für fertige Erzeugnisse und Handelswaren,
die fest verkauft sind, der Verkaufspreis als Versicherungswert.
2. Sofern der [...] den Nachweis erbringt, daß er für zerstörte oder beschädigte
fertige Erzeugnisse und Handelswaren Ersatz in gleicher Güte weder aus den unversehrt
gebliebenen Beständen liefern, noch
Zusatzbedingungen für die Maschinenbruch-versicherung von Solarthermieanlagen (ZMB-STF09.1)
gesetzlich zulässigen Möglichkeiten der Behandlung beschränkt sich
die Haftung des Versicherers auf die kostengünstigste Abwicklung.
4.6.7. Die Kosten für die Behandlung von nicht versicherten Sachen wie z [...] zu entfernen (inklusive Abfuhrkosten bis
zum nächsten Ablagerungsort).
4.6. Mehrkosten durch Behandlung von gefährlichem Abfall, Problemstoffen und/oder
kontaminiertem Erdreich
4.6.1. In Ergänzung der [...] oder Problemstoffen werden bzw. umgebendes Erdreich der
Schadenstelle kontaminiert wird und die Behandlung nur durch einen Mehrkostenaufwand
durchgeführt werden kann.
4.6.2. Unter "kontaminiertem Erdreich"
Verkaufspreis als Versicherungswert (F194.1) (F194.1)
1. Abweichend von Artikel 6 Punkt 1.3. der AFB gilt für fertige Erzeugnisse und Handelswaren,
die fest verkauft sind, der Verkaufspreis als Versicherungswert.
2. Sofern der [...] den Nachweis erbringt, dass er für zerstörte oder beschädigte
fertige Erzeugnisse und Handelswaren Ersatz in gleicher Güte weder aus den unversehrt gebliebe-
nen Beständen liefern, noch
Verkaufspreis als Versicherungswert (St194) (St194)
für fest verkaufte und nachweislich auf
Abruf bestellte lieferungsfertige Erzeugnisse und Handelswaren der Verkaufspreis als
Versicherungswert.
2. Sofern der Versicherungsnehmer den [...] Nachweis erbringt, daß er für zerstörte oder beschädigte
fertige Erzeugnisse und Handelswaren Ersatz in gleicher Güte weder aus den unversehrt gebliebe-
nen Beständen liefern, noch gleichwertigen
Besondere Bedingungen für die dynamische Anpassung von Prämien und Leistungen (Dynamisierungsklausel) – 2009 (VBDYN2009)
wobei jedoch für eine
Anpassung keine zusätzlichen Stückkosten in Abzug gebracht werden.
(2) Handelt es sich bei Ihrem Lebensversicherungsvertrag um eine fondsgebundene Lebensversicherung,
so wird