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Gebäude-Pauschalversicherung (G201)
und Überstundenzuschläge.
Nicht versichert sind Verglasungen von Verkaufsgeschäften und Ausstellungsräumlichkeiten,
Firmenschilder, Fassadenverkleidungen aus Glas, Scheiben und Isolierverglasungen mit einer [...] als der Neuwert des Gebäudes. Als Neuwert des Gebäudes gelten die ortsüblichen
Kosten seiner Neuherstellung einschließlich der Konstruktions- und Planungskosten. Wenn
Unterversicherung vorliegt, wird die [...] auf seinen Regreßanspruch, wenn sich
der Ersatzanspruch gegen einen Wohnungsinhaber, dessen Hausangestellten oder gegen einen im
gemeinsamen Haushalt lebenden Familienangehörigen richtet. Dieser Regreßverzicht
Gebäude-Pauschalversicherung (G202)
und Überstundenzuschläge.
Nicht versichert sind Verglasungen von Verkaufsgeschäften und Ausstellungsräumlichkeiten,
Firmenschilder, Fassadenverkleidungen aus Glas, Scheiben und Isolierverglasungen mit einer [...] als der Neuwert des Gebäudes. Als Neuwert des Gebäudes gelten die ortsüblichen
Kosten seiner Neuherstellung einschließlich der Konstruktions- und Planungskosten.
Wenn Unterversicherung vorliegt, wird die [...] auf seinen Regreßanspruch, wenn sich
der Ersatzanspruch gegen einen Wohnungsinhaber, dessen Hausangestellten oder gegen einen im
gemeinsamen Haushalt lebenden Familienangehörigen richtet. Dieser Regreßverzicht
Gebäude-Pauschalversicherung für Gemeindeobjekte (G312)
Überstundenzuschläge.
Nicht versichert sind Verglasungen von Verkaufsgeschäften und Austellungsräumlichkeiten, Firmen-
schilder, Fassadenverkleidungen aus Glas, Scheiben und Isolierverglasungen mit [...] als der
Neuwert des Gebäudes. Als Neuwert des Gebäudes gelten die ortsüblichen Kosten seiner Neuherstellung
einschließlich der Konstruktions- und Planungskosten. Wenn Unterversicherung vorliegt, [...] auf seinen Regreßanspruch, wenn sich der
Ersatzanspruch gegen einen Wohnungsinhaber, dessen Hausangestellten oder gegen einen im gemeinsamen
Haushalt lebenden Familienangehörigen richtet. Dieser Reg
Zusatzbed. f. d. Feuervers. von ind., gewerbl. u. sonst. Betrieben (Fe3022.19)
des Feuerschadens und des Maschinenbruchschadens in einem Sachverständigenverfahren
festgestellt wird.
Die Feststellung ist verbindlich, wenn nicht nachgewiesen wird, dass sie offenbar von der
wirklichen [...] Dabei ist besonders auf schwer zugängliche oder schwer einsehbare Stellen zu
achten. Beim Löschen auch kleinster Brand- oder Glimmstellen ist besondere Sorgfalt
anzuwenden.
Schon bei geringfügigen Wahrnehmungen [...] Gas- bzw. Stromzufuhr
abstellen zu können.
- In Nachbarräumen führende Wand-, Boden- und Deckendurchbrüche, Blindböden, Fugen und
Ritzen sowie offene Enden mit der Arbeitsstelle verbundener Rohre mit
Zusatzbed. f. d. Feuervers. von ind., gewerbl. u. sonst. Betrieben (Fe3022.15)
des Feuerschadens und des Maschinenbruchschadens in einem Sachverständigenverfahren
festgestellt wird.
Die Feststellung ist verbindlich, wenn nicht nachgewiesen wird, dass sie offenbar von der
wirklichen [...] Dabei ist besonders auf schwer zugängliche oder schwer einsehbare Stellen zu
achten. Beim Löschen auch kleinster Brand- oder Glimmstellen ist besondere Sorgfalt
anzuwenden.
Schon bei geringfügigen Wahrnehmungen [...] Gas- bzw. Stromzufuhr
abstellen zu können.
- In Nachbarräumen führende Wand-, Boden- und Deckendurchbrüche, Blindböden, Fugen und
Ritzen sowie offene Enden mit der Arbeitsstelle verbundener Rohre mit