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ZUSATZBEDINGUNGEN FÜR FEUER-BETRIEBSUNTERBRECHUNGS-
VERSICHERUNGEN INDUSTRIELLER UND GEWERBLICHER
ANLAGEN (ZB0)
Revision von Wasserturbinenanlagen-Anlagen und Speicherpumpen (MB47.3-03)
MASCHINENBRUCH - Revision von Wasserturbinen-Anlagen und Speicherpumpen
- MB47.3-03
1. Im Interesse der Schadenverhütung hat der Versicherungsnehmer regelmäßig Revisionen
durchzuühren. Die Revision
Produktinformationsblatt Kfz-Haftpflichtversicherung (PIBKH.2018)
Wichtiger Hinweis
Um welche Art von Versicherung handelt es sich?
Was ist versichert? Was ist nicht versichert?
✘ Schäden am versicherten Fahrzeug
✘
✔ ✘
✘ Vorsätzlich herbeigeführte Schäden
Produktinformationsblatt Assistance Kfz (PIBKSKFZ.2018)
enststelle anzuzeigen ist.
Die Verpflichtung, dass der Oberösterreichischen Versicherung AG auf deren Anfrage geeignete Unterlagen zur Verfügung zu
stellen sind, aus denen sich die Berechtigung der
Gewerbe/Gemeinde Gebäude Variante D (LW3019.19)
Klimaanlage und
einer Sprinkleranlage nach bestimmungswidrigem Auslösen
als mitversichert, auch wenn deren Vorhandensein bei Vertragsabschluss nicht angezeigt worden
ist.
5. SCHÄDEN AN DER WASSERFÜHRENDEN [...] Syphonen, welche an die im Gebäude befindlichen
wasserführenden Rohrleitungen angeschlossen sind, soweit deren Erneuerung oder Reparatur im
Zuge der Behebung eines Rohrgebrechens im Sinne des Art. 1 AWB notwendig