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Einbruchdiebstahlversicherung - Zusatzbedingungen für die Einbruchdiebstahlversicherung von industriellen, gewerblichen und sonstigen Betrieben - ED3022.19 (ED3022.19)
einschließlich Katalysatoren (ausgenommen
Wasser).
Handmaschinen und -geräte aller Art.
Werkzeuge und sonstige Erzeugungshilfsmittel aller Art für Hand- und Maschinengebrauch,
soweit sie nicht als Rep [...] Rohstoffe, in Arbeit befindliche, halbfertige und fertige Erzeugnisse,
fertig bezogene Teile, Handelswaren aller Art, verwertbare Abfälle, Werbeschriften und Prospekte,
Betriebs- und Hilfsstoffe aller [...] der in Wohnungen
befindliche Hausrat.
2. Sicherungen/Obliegenheiten
Als vereinbart gilt das Vorhandensein nachstehender Sicherungen sowie deren vollständige
Anwendung in allen Zeiträumen, in welchen sich
Softwareschutzmodule - Neuerlicher Lizenzerwerb (CD4030.12)
utzmodule - Neuerlicher Lizenzerwerb -
CD4030.12
Der Versicherer leistet Entschädigung bei Abhandenkommen des Softwareschutzmoduls z.B.
Dongle, Steckkarten infolge Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub [...] Dies gilt auch
dann, wenn im Zusammenhang mit diesem Schadenereignis die geschützte Software nicht
abhanden gekommen ist.
Voraussetzung für die Ersatzleistung des Versicherers ist, dass die Lizenzgebühr
Softwareschutzmodule - Neuerlicher Lizenzerwerb (CD3004.12)
utzmodule - Neuerlicher Lizenzerwerb -
CD3004.12
Der Versicherer leistet Entschädigung bei Abhandenkommen des Softwareschutzmoduls (z.B.
Dongle, Steckkarten) infolge Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub [...] Dies gilt auch
dann, wenn im Zusammenhang mit diesem Schadenereignis die geschützte Software nicht
abhanden gekommen ist.
Voraussetzung für die Ersatzleistung des Versicherers ist, dass sowohl die Lizenzgebühr
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programme, um sofort eigenständig mit kleineren Aufgaben starten zu können. Bei diesen Aufgaben handelt es sich meist um Aufgaben in der Bestandsverwaltung, zum Beispiel durchführen von Adressen- und [...] gemeinsam mit dem zuständigen Sachbearbeiter zu bearbeiten. Danach durften wir schon selbstständig „Hand anlegen“. Nach acht Wochen im Schadenservice ging es dann zu den jeweiligen Spezialisten, um dort
Arbeitnehmergarderoben (AH418.2)
Schadenersatzverpflichtungen des Versicherungsnehmers aus Beschädigung, Vernichtung, Verlust
oder Abhandenkommen von in versperrbaren Garderoben eingebrachten Sachen der Arbeitnehmer.
2. Obliegenheiten:
[...] Leistungsfreiheit des Versicherers gemäß § 6 VersVG -
verpflichtet, im Fall des Verlustes oder Abhandenkommens einer Sache unverzüglich bei der zustän-
digen Sicherheitsbehörde Anzeige zu erstatten.