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Glas Gebäude-Neubauwert (Gl3008.19)
Sachen
Ausgeschlossen vom Versicherungsschutz sind:
Glasverkachelungen
Hohlgläser, Glasgeschirr
Handspiegel
Optische Gläser
Beleuchtungskörper
Glasfassaden gemäß Pkt. 3
Glas-Fassadenverkleidungen gemäß Pkt
Vollkaskoversicherung für Elektrofahrräder (E-Bikes) (KA1004.23)
1 Z 1 AKKB erstreckt sich der Versicherungsschutz nicht auf
Schäden durch mut- oder böswillige Handlungen betriebsfremder Personen und
Diebstahl von Teilen des Fahrzeuges. Darunter sind solche Teile zu
Besondere Vereinbarung Erweiterter Deckungsumfang (CMR3008.25)
entsprechende Anwendung.
8. Soweit es sich bei der entgeltlichen Beförderung um einen Lohnfuhrvertrag handelt, ersetzt der
Versicherer den Schaden im Rahmen und nach Maßgabe der CMR, sofern die übrigen
Bestimmungen
ImGeschäft-Feuerversicherung (IG-F-03.3) (IG-F-03.3)
erforderlichen Zeit Versicherungsschutz
auch außerhalb der Behältnisse.
2.7. Bauhandwerkerklausel
Auch bei der Durchführung von Arbeiten durch Betriebsfremde ist sicherzustellen, dass [...] und/oder Montagearbeiten auf dem Versicherungs-
grundstück von den bauausführenden Handwerkern, deren Angestellten oder Arbeitern wider
besseres Wissen und Willen des Versicheru [...] ieder
- bei Gesellschaften mit beschränkter Haftung die Geschäftsführer
- bei offenen Handels- und Kommanditgesellschaften die persönlich haftenden Gesellschafter
- bei Arbeitsgemeinschaften
IM GESCHÄFT-FEUERVERSICHERUNG (IG-F-03.2) (IG-F-03.2)
erforderlichen Zeit Versicherungsschutz
auch außerhalb der Behältnisse.
2.7. Bauhandwerkerklausel
Auch bei der Durchführung von Arbeiten durch Betriebsfremde ist sicherzustellen, dass [...] und/oder Montagearbeiten auf dem Versicherungs-
grundstück von den bauausführenden Handwerkern, deren Angestellten oder Arbeitern wider
besseres Wissen und Willen des Versicheru [...] ieder
- bei Gesellschaften mit beschränkter Haftung die Geschäftsführer
- bei offenen Handels- und Kommanditgesellschaften die persönlich haftenden Gesellschafter
- bei Arbeitsgemeinschaften