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Nebenkosten (AS5002.18)
ALLGEMEIN SACHVERSICHERUNG - Nebenkosten - AS5002.18
In der Feuerversicherung, der Sturmversicherung, der Leitungswasserschadenversicherung, der
Glasbruchversicherung, der Einbruch-Diebstahlversiche
Schäden an Kundenfahrzeugen (AH420) (AH420)
anlagen mit selbsttätiger Bewegung der Fahrzeuge oder der Waschvorrichtung bedarf es einer beson-
deren Vereinbarung.
5. Ausgeschlossen vom Versicherungsschutz gemäß Pkt. 3. sind:
5.1 innere Betriebs-
Schäden an Kundenfahrzeugen (AH320) (AH320)
anlagen mit selbsttätiger Bewegung der Fahrzeuge oder der Waschvorrichtung bedarf es einer beson-
deren Vereinbarung.
5. Ausgeschlossen vom Versicherungsschutz gemäß Pkt. 3. sind:
5.1 innere Betriebs-
UPG-St-95 (UPG-St-95)
UNTERNEHMENSSCHUTZ-PLUS-STURM-VERSICHERUNG 1995
FÜR GEBÄUDE (UPG-St-95)
1. Dem Vertrag liegen folgende Allgemeine Versicherungsbedingungen
zugrunde:
Allgemeine Bedingungen für die Sachvers
Sonderbedingungen für die Neuwertversicherung (LN) (LN)
LEITUNGSWASSER LN
SONDERBEDINGUNGEN
für die Neuwertversicherung der Einrichtung von Wohnungen (Wohnungsinhalt),
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