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ALUB1995 (ALUB1995)
Zusammenhang mit Gewalthandlungen von Staaten oder ge-
gen Staaten und ihre Organe, Gewalthandlungen von politischen oder terroristischen Organisa-
tionen, Gewalthandlungen anläßlich öf [...]
2.7. den behandelnden Arzt oder die behandelnde Krankenanstalt sowie diejenigen Ärzte oder Kran-
kenanstalten, von denen der Versicherte aus anderen Anlässen behandelt oder untersucht [...] öffentlicher Versammlungen, Kundgebungen und Aufmärschen
sowie Gewalthandlungen anläßlich von Streiks und Aussperrungen entstehen;
1.2. die durch oder im Zusammenhang mit einer Entführung
GEWERBE - Bruchteilversicherung - ImG026.19 (ImG026.19)
Schadenfall ist ausgehend von dem zum Schadenzeitpunkt am vom
Schaden betroffenen Versicherungsort vorhandenen Versicherungswert, maximal jedoch mit dem
versicherten Bruchteilwert (Bruchteilprozentsatz) des [...] t (Bruchteilprozentsatz) des zum Schadenzeitpunkt am vom Schaden
betroffenen Versicherungsort vorhandenen Vollwertes begrenzt ist.
Oberösterreichische Versicherung AG - 26.03.2024 - Seite 1 / 1
Ein Beitrag von unseren Expert:innen: GD Nagl zu mehr Sicherheit in der Adventszeit
Löschdecke oder einen Pulverfeuerlöscher griffbereit und informieren Sie sich vorab über deren Handhabung. Lichterketten statt Kerzen: Wenn Sie auf Kerzen nicht verzichten möchten, zünden Sie diese nur [...] bevorzugen Sie ansonsten Lichterketten. Was tun, wenn es doch brennt? Ruhe bewahren und schnell handeln: Ein kleiner Adventskranzbrand lässt sich oft mit einer Löschdecke ersticken. Feuerwehr alarmieren
Allgemeine Bedingungen für die Feuer-BU-Versicherung (AFBUB90-95) (AFBUB90-95)
Niederreißen oder Ausräumen bei einem dieser Ereignisse.
Als Sachschaden gilt auch das Abhandenkommen einer dem Betrieb dienenden Sache im Zusammenhang
mit einem der vorstehend angeführten [...] al-
tern (z.B. Öl-, Druckluft-, Druckgasschalter u. dgl.) durch den in ihnen bereits vorhandenen
oder sich bildenden Gasdruck entstehen, keine Sachschäden im Sinne des Abs. 2.
[...] Versicherungsort als Sachschaden im Sinne des Abs. 2, wenn der Ver-
sicherungsnehmer vom Vorhandensein oder Verwendung der Sprengstoffe nicht gewußt hat oder
nicht wissen mußte.
6.
Allgemeine Bedingungen für die Feuer-BU-Versicherung (AFBUB90) (AFBUB90)
Niederreißen oder Ausräumen bei einem dieser Ereignisse.
Als Sachschaden gilt auch das Abhandenkommen einer dem Betrieb dienenden Sache im Zusammenhang
mit einem der vorstehend angeführten [...] Leistungsschaltern (z.B. Öl-, Druckluft-,
Druckgasschalter u. dgl.) durch den in ihnen bereits vorhandenen oder sich bildenden Gasdruck
entstehen, keine Sachschäden im Sinne des Abs. 2.
[...] Versicherungsort als Sachschaden im Sinne des Abs. 2, wenn der Ver-
sicherungsnehmer vom Vorhandensein oder Verwendung der Sprengstoffe nicht gewußt hat oder
nicht wissen mußte.
6.