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Indirekte Blitzschäden (Fe1164.21)
FEUER - Indirekte Blitzschäden - Fe1164.21
In Abänderung des Artikel 2, Punkt 5 der dem Vertrag zugrunde liegenden AFB sind auch Schäden
durch Überspannung oder Induktion infolge Blitzschlags an folgenden [...] Brandmelde- und Alarmanlagen;
Außerhalb der versicherten Gebäude, jedoch innerhalb des Versicherungsgrundstückes sind
darüber hinaus folgende elektrische Anlagen samt Installationen versichert:
- Elektrische
Versicherung von Akkus von Elektrofahrzeugen (KA1140.25)
mit kombiniertem Elektromotorbetrieb (Hybridfahrzeuge) -
KA1140.25
1. Gemäß Art 1 der dem Vertrag zugrunde liegenden allgemeinen Bedingungen für die
Kraftfahrzeug-Kaskoversicherung (AKKB) erstreckt sich [...] dieser entwendet,
gilt folgende Regelung:
3.1. In Ergänzung zu Artikel 5 Pkt. 2.2. der dem Vertrag zugrunde liegenden allgemeinen
Bedingungen für die Kraftfahrzeug-Kaskoversicherung (AKKB) wird bei Antri
GAP-Deckung bei Leasingfahrzeugen (Auflösungswert) (KA1020.25)
Vertrag zugrunde liegenden Allgemeine Bedingungen für die Kraftfahrzeug-
Kaskoversicherung (AKKB) auch eine allfällige Differenz zu einem darüber hinausgehenden
Abrechnungsbetrag, der sich aufgrund der Auflösung
Allgemeine Bedingungen für die Fahrzeug-Kaskoversicherung und die Fahrzeuginsassen-Unfallversicherung (AFIB1993-95) (AFIB1993-95)
Vertrag beteiligten Personen
1. Die Ausübung der Rechte aus dem Versicherungsvertrag steht grundsätzlich dem Versicherungsnehmer
zu.
2. Alle für den Versicherungsnehmer getroffenen Bestimmungen
Allgemeine Bedingungen für die Fahrzeug-Kaskoversicherung und die Fahrzeuginsassen-Unfallversicherung (AFIB1993-95) (AFIB93-95)
Vertrag beteiligten Personen
1. Die Ausübung der Rechte aus dem Versicherungsvertrag steht grundsätzlich dem Versicherungsnehmer
zu.
2. Alle für den Versicherungsnehmer getroffenen Bestimmungen