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Allgemeine Bedingungen für die Sachversicherung (ABS2015)
nur für einen Teil der Gegenstände oder
Personen vor, auf die sich die Versicherung bezieht, so steht dem Versicherer das Recht des
Rücktrittes oder der Kündigung für den übrigen Teil nur zu, wenn anzunehmen
Allgemeine Bedingungen für die Informationsverlust- und Datenträger-Versicherung elektronischer Anlagen und Geräte (AEVBID2013)
unter Pkt. 1.3 und 1.4
angeführten Ereignissen weder unmittelbar noch mittelbar im Zusammenhang steht. Ist der
Versicherungsnehmer Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (BGBl. 140/79), so
Allgemeine Bedingungen für die Sturmversicherung (AStB2024)
genannten Ereignissen oder
deren Folgezuständen weder unmittelbar noch mittelbar im Zusammenhang steht.
Artikel 3 - Versicherte Sachen und Kosten
1. Versicherte Sachen
1.1. Versichert sind die in der
Allgemeine Bedingungen für die Einbruchdiebstahlversicherung (AEB2024)
genannten Ereignissen oder deren Folgezuständen weder unmittelbar noch
mittelbar im Zusammenhang steht.
Artikel 3 - Versicherte Sachen und Kosten
1. Versicherte Sachen
1.1. Versichert sind die in der
Versicherungsbedingungen der fondsgebundenen Rentenversicherung - 2023 (VBFRENT2023)
dies dem Erklärenden unverzüglich nach dem Zugang
der Erklärung mitzuteilen. Dem Erklärungsempfänger steht es dann frei, das Formgebrechen
binnen 14 Tagen durch Absendung einer schriftlichen Erklärung fristwahrend