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Erweiterte land- und forstwirtschaftliche Betriebshaftpflicht (AH805)
Selbstbehalt.
4. Grundstücke, Gebäude oder Räumlichkeiten, die Fremdzwecken dienen
Abweichend von Abschnitt A 1.2.3. EHVB besteht Versicherungsschutz auch dann, wenn die Grundstücke,
Gebäude oder
Erweiterte Haftplichtversicherung f.ehemalige Landwirtschaften (AH806)
Selbstbehalt.
4. Grundstücke, Gebäude oder Räumlichkeiten, die Fremdzwecken dienen
Abweichend von Abschnitt A 1.2.3. EHVB besteht Versicherungsschutz auch dann, wenn die Grundstücke,
Gebäude oder
Kfz-Rechtsschutz für den Fuhrpark (RS3002.15)
Fahrzeuge sowie deren Kennzeichen sind einmal
jährlich zur Hauptfälligkeit bekannt zu geben. Aufgrund dieser Meldung wird die Prämie für
das nächste Jahr festgesetzt.
2. Hat der Versicherungsnehmer [...] maßgebenden Unterlagen zu
gewähren.
4. Als Obliegenheit, die die dem Versicherungsvertrag zugrundeliegende Äquivalenz zwischen
Risiko und Prämie aufrechterhalten soll und bei der sich die Voraussetzungen
Unfallrente ab 50 % (UN1025.16)
angeführte monatliche Rente
für die Dauer von 30 Jahren, wenn der nach Artikel 7 der dem Vertrag zugrunde liegenden AUVB
festgestellte Invaliditätsgrad für Dauerinvalidität mindestens 50 % erreicht.
Führt [...] bleiben für die Unfallrente
unberücksichtigt.
In Abänderung von Artikel 18, Pkt. 2 der dem Vertrag zugrunde liegenden AUVB wird folgendes
vereinbart: Haben Krankheiten oder Gebrechen bei der durch ein Un
Unfallrente ab 35 % (UN1024.16)
angeführte monatliche Rente
für die Dauer von 30 Jahren, wenn der nach Artikel 7 der dem Vertrag zugrunde liegenden AUVB
festgestellte Invaliditätsgrad für Dauerinvalidität mindestens 35 % erreicht.
Führt [...] bleiben für die Unfallrente
unberücksichtigt.
In Abänderung von Artikel 18, Pkt. 2 der dem Vertrag zugrunde liegenden AUVB wird folgendes
vereinbart: Haben Krankheiten oder Gebrechen bei der durch ein Un