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BESONDERE BEDINGUNG KA121-07 (KA121-07)
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geräte sind nur dann mitversichrt, wenn sie im abgeschlossenen Kofferraum oder Hand-
schuhfach verwahrt sind.
1.1.3 Dachlawinen (das sind Schneemassen, die [...] unbekanntes Fahrzeug
(Parkschadenversicherung).
1.1.10 Mut- oder böswillige Handlungen betriebsfremder Personen.
1.1.11 Darüberhinaus sind versichert Schäden durch Unfall
Kompakt-Kasko (KA150-06)
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geräte sind nur dann mitversichrt, wenn sie im abgeschlossenen Kofferraum oder Hand-
schuhfach verwahrt sind.
1.1.3 Dachlawinen (das sind Schneemassen, die [...] unbekanntes Fahrzeug
(Parkschadenversicherung).
1.1.10 Mut- oder böswillige Handlungen betriebsfremder Personen.
1.1.11 Darüberhinaus sind versichert Schäden durch Unfall
ANSCHLUSSKASKO FÜR RAIKA-MITARBEITER UND -ANGEHÖRIGE (KA129-06)
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geräte sind nur dann mitversichrt, wenn sie im abgeschlossenen Kofferraum oder Hand-
schuhfach verwahrt sind.
1.1.3 Dachlawinen (das sind Schneemassen, die [...] unbekanntes Fahrzeug
(Parkschadenversicherung).
1.1.10 Mut- oder böswillige Handlungen betriebsfremder Personen.
1.1.11 Darüberhinaus sind versichert Schäden durch Unfall
Warum es sich lohnt eine private Unfallversicherung für Kinder abzuschließen
Klettern, Toben etwas passiert, übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung die unmittelbaren Behandlungskosten. Fallen im Anschluss weitere Kosten z. B. durch Physiotherapien, Heilbehelfe und Medikamente [...] der sind somit über die Unfallversicherung der Familienkarte geschützt, ältere Kinder nicht. Es handelt sich zudem bei dieser kostenlosen Deckung um eine erste Basisabsicherung – gerade bei schwereren
Allgemeine Bedingungen für die Feuer-BU-Versicherung (AFBUB90-95) (AFBUB90-95)
Niederreißen oder Ausräumen bei einem dieser Ereignisse.
Als Sachschaden gilt auch das Abhandenkommen einer dem Betrieb dienenden Sache im Zusammenhang
mit einem der vorstehend angeführten [...] al-
tern (z.B. Öl-, Druckluft-, Druckgasschalter u. dgl.) durch den in ihnen bereits vorhandenen
oder sich bildenden Gasdruck entstehen, keine Sachschäden im Sinne des Abs. 2.
[...] Versicherungsort als Sachschaden im Sinne des Abs. 2, wenn der Ver-
sicherungsnehmer vom Vorhandensein oder Verwendung der Sprengstoffe nicht gewußt hat oder
nicht wissen mußte.
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