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Deckungserweiterung Landwirtschaft Plus (KH1044.16)
wird für andere land- und forstwirtschaftliche Betriebe iSd § 2 Abs. 4 Z 4 GewO 94,
selbst wenn aufgrund fehlender wirtschaftlicher Unterordnung kein Nebengewerbe
iSd § 2 Abs.1 Z 2 GewO 94 vorliegt [...] vorliegt.
* Die fallweise Ausübung von Fuhrwerksdiensten iSd § 2 Abs. 4 Z 5 GewO 94, selbst wenn
aufgrund fehlender wirtschaftlicher Unterordnung kein Nebengewerbe
iSd § 2 Abs. 1 Z 2 GewO 94 vorliegt.
Produktinfoblatt IT Sicherheitspaket (PIBITS.2022)
Ihnen im
Versicherungsvertrag.
e Wo bin ich versichert?
X Schäden aufgrund des Ausfalls von Infrastruktur
X Schäden aufgrund Ausfalls/Störung der Dienstleistung
eines externen Dienstleisters
Sturm - Haustechnik, Infrastruktur, Außenanlagen, Gebäudezubehör (St5104.22)
verursacht durch ein versichertes Schadenereignis gemäß Art. 1 der dem Vertrag zugrunde
liegenden AStB
an am Versicherungsgrundstück (nach den Regeln der Technik errichtete und mit dem Boden oder
Gebäude fest
EINBRUCHDIEBSTAHL - Fahrzeuge aller Art, selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Anhänger mit und ohne behördlichem Kennzeichen zum Vollwert in Gebäuden am Versicherungsort zum Verkehrswert (ED3026.22)
inen, Bagger, Zugmaschinen,
Tieflader) am Versicherungsort ist gemäß Art 1.2.1. der dem Vertrag zugrunde liegenden
Besonderen Bedingung ED3022, der Betriebseinrichtung zugehörig und deren Versicherungswert [...] 2.1. Selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit behördlicher Zulassung am Versicherungsort bzw.
Versicherungsgrundstück im Gebäude bleiben ungeachtet dieser Regelung gemäß Pkt. 1.2.1 bzw.
1.4 der ED3022 Teil der
EINBRUCHDIEBSTAHL - Fahrzeuge aller Art, selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Anhänger mit und ohne beh. Kennzeichen auf 1. Risiko in Gebäuden am Versicherungsort zum Verkehrsw. - ED3027.22 (ED3027.22)
inen, Bagger, Zugmaschinen,
Tieflader) am Versicherungsort ist gemäß Art 1.2.1. der dem Vertrag zugrunde liegenden
Besonderen Bedingung ED3022, der Betriebseinrichtung zugehörig und deren Versicherungswert [...] 2.1. Selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit behördlicher Zulassung am Versicherungsort bzw.
Versicherungsgrundstück im Gebäude bleiben ungeachtet dieser Regelung gemäß Pkt. 1.2.1 bzw.
1.4 der ED3022 Teil der