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Gewerbe - ergänzende Klauseln (ImG002.19)
Erzeugnisse und Handelswaren
der Verkaufspreis als Versicherungswert.
Sofern der Versicherungsnehmer den Nachweis erbringt, dass er für zerstörte oder beschädigte
fertige Erzeugnisse und Handelswaren Ersatz in [...] (gilt für F, ST, LW)
Oberösterreichische Versicherung AG - 15.06.2021 - Seite 1 / 4
11. Bauhandwerkerklausel
Auch bei der Durchführung von Arbeiten durch Betriebsfremde ist sicherzustellen, dass diese [...] trotzdem bei Bau- und/oder Montagearbeiten auf dem Versicher-
ungsgrundstück von den bauausführenden Handwerkern, deren Angestellten oder Arbeitern wider
besseres Wissen und Willen des Versicherungsnehmers die
Ergänzende Bedingungen für die AmHof-Versicherung (AHo001.16)
zu verstehen.
- ABFUHRKOSTEN sind Kosten des Transportes zum Zweck der Behandlung oder zur Deponierung.
- BEHANDLUNGSKOSTEN sind Kosten für Maßnahmen, welche dazu dienen, gefährlichen Abfall/
Problemstoffe [...] Einrichtungen und zwar insbe-
sondere: nicht selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Geräte samt Zubehör, Handmaschinen,
Werkzeuge, KFZ-Anhänger und deren Zubehör, elektrische Anlagen der Landwirtschaft soweit
diese [...] sowie Grün-
düngungspflanzen.
1.1.4. VIEHBESTAND
Die Versicherung umfaßt den gesamten jeweils vorhandenen landwirtschaftlichen Viehbestand -
ausgenommen Pelztiere.
1.1.5. WAREN UND VORRÄTE
Hiezu gehören
Abhol- und Zustelldienst von Fahrzeugen (AH327) (AH327)
AHVB auch auf Schadenersatzverpflichtungen wegen Beschädigung, Vernichtung, Verlust
oder Abhandenkommen von in Verwahrung genommenen Fahrzeugen einschließlich deren Zubehör auf der
Fahrt vom Kunden [...] mit öf-
fentlichem Verkehr vorgeschrieben ist.
2.2 Im Falle des Verlustes oder Abhandenkommens ist unverzüglich bei der zuständigen Sicherheits-
behörde Anzeige zu erstatten.
3.
Abhol- und Zustelldienst von Fahrzeugen (AH427) (AH427)
AHVB auch auf Schadenersatzverpflichtungen wegen Beschädigung, Vernichtung, Verlust
oder Abhandenkommen von in Verwahrung genommenen Fahrzeugen einschließlich deren Zubehör auf der
Fahrt vom Kunden [...] mit öf-
fentlichem Verkehr vorgeschrieben ist.
2.2 Im Falle des Verlustes oder Abhandenkommens ist unverzüglich bei der zuständigen Sicherheits-
behörde Anzeige zu erstatten.
3.
UPB-H-95 (UPB-H-95)
für die Haftpflichtversicherung bis
maximal S 1,000.000,-- gedeckt.
2.2. VERLUST ODER ABHANDENKOMMEN EINGEBRACHTER SACHEN,
AUSGENOMMEN KRAFT- UND WASSERFAHRZEUGE
Die besondere Vereinbarung [...] summen betragen im Rahmen
der Pauschalversicherungssumme:
S 12.000,-- für Verlust oder Abhandenkommen eingebrachter Sachen,
davon jedoch höchstens
S 9.000,-- für Kostbarkeiten