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Behördliche Auflagen - Mehrkosten (St2104.16)
gesetzlicher Bestimmungen oder behördlicher Auflagen nach einem
Schadenereignis über die Kosten der Wiederherstellung in den ursprünglichen Zustand bzw. die
Kosten der Wiederbeschaffung von Sachen gleicher Art [...] angeführten Versicherungssumme, jedoch nicht mehr
als jeweils 30% der Entschädigung für die Wiederherstellung bzw. Wiederbeschaffung, auf erstes
Risiko ersetzt. Voraussetzung ist, dass der Verwendungszweck
Beschädigung der Einfriedungen (ED3012.12)
Abs. 2.2. der Allgemeinen Einbruchdiebstahlversicherungsbedingungen
(AEB) gelten Kosten der Wiederherstellung von vom Täter zu Einbruchzwecken beschädigten
Einfriedungen im Eigentum oder Besitz des Ver [...] wird
der Versicherungsnehmer (im Fall von Miete, Pacht etc.) aus vertraglichen Gründen zur
Wiederherstellung verpflichtet ist und
aus keiner anderen Versicherung Ersatzanspruch besteht.
Oberösterreichische
Motorradkasko-Ganzjahresrabatt (KA1003.13)
dem Abstellplatz ereignen. Wird das
Fahrzeug abgemeldet, und hat der Versicherungsvertrag weniger als 12 Monate bestanden, wird
der gewährte Nachlass seitens des Versicherers in Rechnung gestellt.
Bei
LEITUNGSWASSER - Schadensuchkosten - LW5020.22 (LW5020.22)
versicherung (AWB) ersetzt der Versicherer Suchkosten zur
zerstörungsfreien Auffindung einer Schadenstelle, auch wenn kein Versicherungsfall im Sinne der
Bedingungen vorliegt, der Versicherungsnehmer jedoch [...] Mauern, Decken oder Böden auf einen solchen schließen durfte.
Übernommen werden die Kosten bis zur Feststellung, ob es sich um einen ersatzpflichtigen
Schaden handelt oder nicht, maximal jedoch bis zu der auf
Einbruchdiebstahlversicherung - Zusatzbedingungen für die Einbruchdiebstahlversicherung von Gemeinden, industriellen, gewerblichen und sonstigen Betrieben - ED3022.21 (ED3022.21)
herung:
Flugdächer, Wohnwagen, Bauhütten, Traglufthallen, Überdachungen, Frachtcontainer,
Baustellencontainer, Gitterboxen (überdacht/freistehend), Anbauten aus Gitterelementen,
Zelte, Planenhallen, Vordächer [...] sich im
Eigentum des Gebäudeeigentümers befinden, oder soweit der Gebäudeeigentümer für die
Wiederherstellung aufzukommen hat;
gemauerte Öfen zur Raumheizung;
Geschäftsportale, sofern sie sich im Eigentum [...] Eigentum des Gebäudeeigentümers befinden, oder
soweit der Gebäudeeigentümer für die Wiederherstellung aufzukommen hat.
1.2. Betriebseinrichtungen
1.2.1. Hiezu gehören alle am Versicherungsort in den versperrten