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Ersatzwert für Malzvorräte der Handelsmälzereien (F44) (F44)
seiner Kunden für
die im eigenen Betrieb hergestellten versicherten verbrannten oder beschädigten Malzvorräte
durch Einkauf Ersatz zu beschaffen, wird für die Feststellung des Versicherungswertes der
geretteten
Mehrkosten infolge Technologieverbesserungen (TIG026.14)
infolge Technologieverbesserungen - TIG026.14
Nach einem ersatzpflichtigen Sachschaden kann die Wiederherstellung der zerstörten
versicherten Sachen durch gleichartige, dem letzten Stand der Technik entsprechende [...] von der Leistung den zerstörten Sachen am
ehesten gleichzusetzen sind.
Übersteigen die Wiederherstellungskosten den Versicherungswert der zerstörten Sachen, so wird
eine Entschädigung für den übersteigenden
Mehrkosten infolge Technologieverbesserung (Fe3055.22)
infolge Technologieverbesserungen - Fe3050.22
Nach einem ersatzpflichtigen Sachschaden kann die Wiederherstellung der zerstörten
versicherten Sachen durch gleichartige, dem letzten Stand der Technik entsprechende [...] von der Leistung den zerstörten Sachen am
ehesten gleichzusetzen sind.
Übersteigen die Wiederherstellungskosten den Versicherungswert der zerstörten Sachen, so wird
eine Entschädigung für den übersteigenden
Auslandsdeckung ausgenommen USA, Kanada und Australien (AH401.2) (AH401.2)
bezieht sich auf Versicherungsfälle
2.1. aus Anlass von Geschäftsreisen oder aus der Teilnahme an Ausstellungen und Messen,
2.2. durch Produkte des Versicherungsnehmers, die dorthin gelangt sind, ohne dass [...] employer`s liability,
worker`s compensation) sowie die Verletzung von Persönlichkeitsrechten (EPL-Anstellungs-
schadenersatzansprüche).
3.4. Ansprüche aus Umweltschäden (pollution); der Versich
Produktinformationsblatt Bauwesenversicherung (PIBBW.2018)
Einblick an der Schadenstelle zu
gestatten.
Jeder Schaden muss klein gehalten und der Oberösterreichischen Versicherung AG so schnell wie möglich gemeldet werden.
An der Feststellung des Schadens und [...] Erstes Risiko gilt die gewählte Summe
abzüglich Selbstbehalt als Höchstgrenze.
Kosten für die Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung
der versicherten Sachen
Schäden durch stehende oder fließende Gewässer