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Allgemeine Bedingungen für die Cyberrisikoversicherung (ABC2022.1)
nur für einen Teil der Gegenstände oder Personen vor, auf die sich die Versicherung bezieht, so steht dem Versicherer das Recht des
Rücktrittes oder der Kündigung für den übrigen Teil nur zu, wenn [...] Maßnahmen gegen den Verantwortlichen oder den Auftragsverarbeiter im Einklang mit dieser
Verordnung steht, wobei aus diesem Einspruch die Tragweite der Risiken klar hervorgeht, die von dem Beschlussentwurf [...] zusammengefaßt, so bilden sie
einen Konzern; die einzelnen Unternehmen sind Konzernunternehmen.
(2) Steht ein rechtlich selbständiges Unternehmen auf Grund von Beteiligungen oder sonst unmittelbar oder mittelbar
Allgemeine Bedingungen für die Cyberrisikoversicherung (ABC2022)
nur für einen Teil der Gegenstände oder Personen vor, auf die sich die Versicherung bezieht, so steht dem Versicherer das Recht des
Rücktrittes oder der Kündigung für den übrigen Teil nur zu, wenn [...] Maßnahmen gegen den Verantwortlichen oder den Auftragsverarbeiter im Einklang mit dieser
Verordnung steht, wobei aus diesem Einspruch die Tragweite der Risiken klar hervorgeht, die von dem Beschlussentwurf [...] zusammengefaßt, so bilden sie
einen Konzern; die einzelnen Unternehmen sind Konzernunternehmen.
(2) Steht ein rechtlich selbständiges Unternehmen auf Grund von Beteiligungen oder sonst unmittelbar oder mittelbar
Allgemeine Bedingungen für die Feuerversicherung (AFB2024)
genannten Ereignissen oder
deren Folgezuständen weder unmittelbar noch mittelbar im Zusammenhang steht.
Artikel 3 - Versicherte Sachen und Kosten
1. Versicherte Sachen
1.1. Versichert sind die in der
Allgemeine Bedingungen für die Versicherung von Waren in Tiefkühlanlagen und Kühlhäusern (Kühlgutversicherung) (ABK2013)
weist nach, daß der Schaden mit diesen Ereignissen weder
unmittelbar noch mittelbar im Zusammenhang steht;
durch Fehler und Mängel, welche bei Abschluß der Versicherung vorhanden waren und demb.
Versiche
Allgemeine Bedingungen für die Mehrkostenversicherung von eletronischen Anlagen und Geräten (AEVBM2015)
unter Pkt. 1.3 und 1.4
angeführten Ereignissen weder unmittelbar noch mittelbar im Zusammenhang steht. Ist der
Versicherungsnehmer Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (BGBl. 140/79), so