Suche
Allgemeine Bedingungen für die Sturmversicherung (AStB2024)
genannten Ereignissen oder
deren Folgezuständen weder unmittelbar noch mittelbar im Zusammenhang steht.
Artikel 3 - Versicherte Sachen und Kosten
1. Versicherte Sachen
1.1. Versichert sind die in der
Allgemeine Bedingungen für die Einbruchdiebstahlversicherung (AEB2024)
genannten Ereignissen oder deren Folgezuständen weder unmittelbar noch
mittelbar im Zusammenhang steht.
Artikel 3 - Versicherte Sachen und Kosten
1. Versicherte Sachen
1.1. Versichert sind die in der
Allgemeine Bedingungen für die Cyberrisikoversicherung (ABC2022.1)
nur für einen Teil der Gegenstände oder Personen vor, auf die sich die Versicherung bezieht, so steht dem Versicherer das Recht des
Rücktrittes oder der Kündigung für den übrigen Teil nur zu, wenn [...] Maßnahmen gegen den Verantwortlichen oder den Auftragsverarbeiter im Einklang mit dieser
Verordnung steht, wobei aus diesem Einspruch die Tragweite der Risiken klar hervorgeht, die von dem Beschlussentwurf [...] zusammengefaßt, so bilden sie
einen Konzern; die einzelnen Unternehmen sind Konzernunternehmen.
(2) Steht ein rechtlich selbständiges Unternehmen auf Grund von Beteiligungen oder sonst unmittelbar oder mittelbar
Allgemeine Bedingungen für die Cyberrisikoversicherung (ABC2022)
nur für einen Teil der Gegenstände oder Personen vor, auf die sich die Versicherung bezieht, so steht dem Versicherer das Recht des
Rücktrittes oder der Kündigung für den übrigen Teil nur zu, wenn [...] Maßnahmen gegen den Verantwortlichen oder den Auftragsverarbeiter im Einklang mit dieser
Verordnung steht, wobei aus diesem Einspruch die Tragweite der Risiken klar hervorgeht, die von dem Beschlussentwurf [...] zusammengefaßt, so bilden sie
einen Konzern; die einzelnen Unternehmen sind Konzernunternehmen.
(2) Steht ein rechtlich selbständiges Unternehmen auf Grund von Beteiligungen oder sonst unmittelbar oder mittelbar
Versicherungsbedingungen der fondsgebundenen Rentenversicherung - 2023 (VBFRENT2023)
dies dem Erklärenden unverzüglich nach dem Zugang
der Erklärung mitzuteilen. Dem Erklärungsempfänger steht es dann frei, das Formgebrechen
binnen 14 Tagen durch Absendung einer schriftlichen Erklärung fristwahrend