Suche
EV098 (EV098)
Feuerversicherungsvertrag ist die Haftung für Feuer-Betriebsunterbrechungsschäden unter
Zugrundelegung des gestellten Antrages im Sinne der "Allgemeinen Feuer-Betriebsunterbrechungs-
Versi [...] Unternehmungen besteht, wird der Schaden nur nach
dem Verhältnis der diesem B.U.-Versicherungsvertrag zugrunde gelegten Feuerversicherungssummen zum
tatsächlichen Gesamt-Feuerversicherungswert ersetzt.
-
Ergänzende Vereinbarungen zu den AFBUB in der Feuer-Betriebsunter- brechungs-Zusatzversicherung EV0.1 (EV0.1)
Feuerversicherungsvertrag ist die Haftung für Feuer-Betriebsunterbrechungsschäden unter Zu-
grundelegung des gestellten Antrages im Sinne der "Allgemeinen Feuer-Betriebsunterbrechungs-Versi-
cher [...] Unternehmungen besteht, wird der Schaden nur nach
dem Verhältnis der diesem B.U.-Versicherungsvertrag zugrunde gelegten Feuerversicherungssummen zum
tatsächlichen Gesamt-Feuerversicherungswert ersetzt.
-
Ergänzende Vereinbarungen zu den AFBUB in der Feuer-Betriebsunter- brechungs-Zusatzversicherung EV0.2 (EV0.2)
Feuerversicherungsvertrag ist die Haftung für Feuer-Betriebsunterbrechungsschäden unter
Zugrundelegung des gestellten Antrages im Sinne der "Allgemeinen Feuer-Betriebsunterbrechungs-
Versi [...] Unternehmungen besteht, wird der Schaden nur nach
dem Verhältnis der diesem B.U.-Versicherungsvertrag zugrunde gelegten Feuerversicherungssummen zum
tatsächlichen Gesamt-Feuerversicherungswert ersetzt.
-
Mehrkosten durch Behandlung von Abfall, Problemstoffen und/oder kontaminiertem Erdreich (F803.1) (F803.1)
geordnete Erfassung, Sicherung
und/oder Behandlung wegen seiner Verbindung mit anderen Sachen auf Grund des Abfallwirtschaftsge-
setzes (AWG) BGBl. 325/90 in der Fassung BGBl. 417/92 oder des Wasse [...] Abwicklung.
7. Die Kosten für die Behandlung von nicht versicherten Sachen wie z. B. Wasser inkl. Grundwasser
und Luft (ausgenommen Erdreich) werden nicht ersetzt, ebenso nicht die Kosten der Behandlung
Mehrkosten durch Behandlung von gefährlichem Abfall, Problemstoffen und/oder kontaminiertem Erdreich (F85) (F85)
Erfassung, Sicherung
und/oder Behandlung wegen seiner Verbindung mit einer anderen Sache auf Grund des AWG BGBl.
325/90 in der Fassung vom BGBl. 417/92 und/oder des Wasserrechtsgesetzes 1959 [...] Abwicklung.
7. Die Kosten für die Behandlung von nicht versicherten Sachen wie z. B. Wasser inkl. Grundwasser
und Luft (ausgenommen Erdreich) werden nicht ersetzt, ebenso nicht die Kosten der Behandlung