Suche
Besondere Bedingung BB5.2 (BB5.2)
Versicherungsschutz
auch außerhalb der Behältnisse.
(gilt für F, ST, LW)
8. Bauhandwerkerklausel
Auch bei der Durchführung von Arbeiten durch Betriebsfremde ist sicherzustellen, dass [...] und/oder Montagearbeiten auf dem Versicherungs-
grundstück von den bauausführenden Handwerkern, deren Angestellten oder Arbeitern wider
besseres Wissen und Willen des Versicheru [...] ieder
- bei Gesellschaften mit beschränkter Haftung die Geschäftsführer
- bei offenen Handels- und Kommanditgesellschaften die persönlich haftenden Gesellschafter
- bei Arbeitsgemeinschaften
Besondere Bedingungen für die Anpassung der Prämiensumme nach dem Verbraucherpreisindex ohne neuerliche Gesundheitsprüfung (Indexklausel) - 2009 (VBIND2009)
wobei jedoch für eine
Anpassung keine zusätzlichen Stückkosten in Abzug gebracht werden.
(2) Handelt es sich bei Ihrem Lebensversicherungsvertrag um eine fondsgebundene Lebensversicherung,
so wird
Besondere Bedingungen für die Anpassung der Versicherungsleistungen nach dem Verbraucherpreisindex ohne neuerliche Gesundheitsprüfung (Indexklausel) - 2012 (VBINDL2012)
wobei jedoch für eine
Anpassung keine zusätzlichen Stückkosten in Abzug gebracht werden.
(2) Handelt es sich bei Ihrem Lebensversicherungsvertrag um eine fondsgebundene Lebensversicherung,
so wird
Besondere Bedingungen für die Anpassung der Prämiensumme nach dem Verbraucherpreisindex ohne neuerliche Gesundheitsprüfung (Indexklausel) - 2012 (VBINDP2012)
wobei jedoch für eine
Anpassung keine zusätzlichen Stückkosten in Abzug gebracht werden.
(2) Handelt es sich bei Ihrem Lebensversicherungsvertrag um eine fondsgebundene Lebensversicherung,
so wird
Versicherung von Entsorgungskosten (einschl. Erdreich) (F95) (F95)
besonders vereinbarten Versicherungssumme auf erstes Risiko sind
die Kosten für UNTERSUCHUNG, BEHANDLUNG und DEPONIERUNG versichert.
Je nach versicherter Sparte gelten folgende Versicherungssummen [...] hen Bestimmungen unter-
liegen,
- kontaminiertes Erdreich
anfallen, wie diese zu behandeln und/oder zu deponieren sind.
2.1. Gefährlicher Abfall und Problemstoffe sind im Sinn des [...] kontaminiertem Erdreich ist solches zu verstehen, dessen geordnete Erfassung, Sicherung
und/oder Behandlung wegen seiner Verbindung mit anderen Sachen (ausgenommen radioaktive Sachen)
auf Grund des