Suche
Haustechnik, Infrastruktur, Außenanlagen, Gebäudezubehör inkl. Schäden durch Anprall unbekannter KFZ – Fe5104.22 (Fe5104.22)
rt sind Schäden
verursacht durch ein versichertes Schadenereignis gemäß Art. 1 der dem Vertrag zugrunde
liegenden AFB oder
verursacht durch Anprall fremder Kraftfahrzeuge (vorausgesetzt die Anzeige des [...] n und der Schädiger bzw.
Halter des Kraftfahrzeuges kann nicht ermittelt werden)
an am Versicherungsgrundstück (nach den Regeln der Technik errichtete und mit dem Boden oder
Gebäude fest verbunden) b
ImRecht Landwirtschaft (RS2000.24)
die vereinbarten und auf der Polizze angeführten
Rechtsschutzbausteine und gemäß den dem Vertrag zugrunde liegenden Allgemeinen
Bedingungen für die Rechtsschutz-Versicherung (ARB) in folgendem Umfang [...] Rechtsschutz für Vorsatzdelikte (Artikel 19.2.4. und 19.3.3.2. ARB)
1.8. Rechtsschutz für Grundstückseigentum und Miete laut Vereinbarung auf der
Polizze (Artikel 24 ARB)
1.9. Daten-Rechtsschutz [...] Rechtsschutz für Vorsatzdelikte (Artikel 19.2.4. und 19.3.3.2. ARB)
4.10. Rechtsschutz für Grundstückseigentum und Miete laut Vereinbarung auf der
Polizze (Artikel 24 ARB)
4.11. Rechtsschutz für
Besondere Bedingungen für die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (VBBUZ1978)
vorliegt und ob eine entsprechende Leistungspflicht anerkannt wird,
entscheidet der Versicherer auf Grund eingereichten und von ihm eingeholten Nachweises spätestens
27 Wochen nach Anzeige des Eintrittes [...] nfalls zu untersuchen.
Erscheint der Versicherte unentschuldigt nicht, so kann der Ausschuß auf Grund der Akten
entscheiden. Eine im Rahmen seiner Zuständigkeit mit Stimmenmehrheit getroffene Feststellung [...] endet oder nur noch in Höhe der beitragsfreien Versicherungssumme besteht.
Lebt die aus irgendeinem Grunde erloschene oder auf die beitragsfreie Versicherung beschränkte
Leistungspflicht des Versicherers
Zusatzbedingungen für die Elektronik-Pauschalversicherung (CS3011.15)
icherung CS3011.15
1. Versicherte Sachen
In Abänderung des Art. 2 Pkt. 1 der dem Vertrag zugrundeliegenden AEVB sind die gesamten
stationären und – sofern zur üblichen Nutzung dafür gebaut und geeignet [...] Anlagen und Geräte soweit der Versicherungsnehmer dafür zu haften hat, versichert und
zwar:
a) Grunddeckung:
Bürotechnik:
- Anlagen und Geräte der Informationstechnik,
z.B. Datenverarbeitungsanlagen, [...] AEVB.
g. In Abänderung von Art. 10 Pkt. 2.2. (Ersatzleistung) der AEVB gilt folgende Staffel
zugrundegelegt:
- 0 - 12 Monate nach Neuanschaffung 100 % der Wiederbeschaffungskosten (WBK)
- 13 - 24 Monate
Mehrkosten durch Behandlung von gefährlichem Abfall,Problemstoffen und/oder kontaminiertem Erdreich (MB4074.12)
und/oder Behandlung wegen seiner Verbindung mit anderen Sachen (ausgenommen
radioaktiven Sachen) auf Grund des Abfallwirtschaftsgesetzes (AWG) BGBI. 325/90 in der
Fassung BGBI. 417/92 oder des Wasserrechtsgesetzes [...] Abwicklung.
7. Die Kosten für die Behandlung von nicht versicherten Sachen wie z.B. Wasser inkl.
Grundwasser und Luft (ausgenommen Erdreich) werden nicht ersetzt, ebenso nicht, wenn sie mit
versicherten Sachen