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Außergewöhnliche Naturereignisse - Wohnungsinhalt (HaNE-AV06)
und Wasser etwa im gleichem Ausmaß enthalten
und einen Schlammstrom mit flussähnlichem Verlauf darstellen.
3.5. Lawinen- und Lawinenluftdruck
Lawinen im Sinne dieser Versicherungsbedingungen sind Eis- [...] Versicherungsort und dessen näherer Umgebung innnerhalb eines Radius von 3 km
herangezogen. Für die Feststellung der Bebenstärke sind die Aufzeichnungen der Zentralanstalt für
Meteorologie und Geodynamik maßgebend [...] Erdreich, Schwemmsand udgl.
3. Erstrisikosumme
3.1. Die in der Polizze ausgewiesene Erstrisikosume stellt die Obergrenze des Versicherers für
Schäden an den versicherten Sachen und versicherten Kosten innerhalb
Mehrkosten durch behördlich vorgeschriebenen Mehraufwand (TIG009.13)
gesetzlicher
Bestimmungen oder behördlicher Auflagen nach einem Schadenereignis über die Kosten der
Wiederherstellung in den urpsrünglichen Zustand bzw. die Kosten der Wiederbeschaffung von
Sachen gleicher Art [...] Versicherungssumme auf erstes Risiko, jedoch nicht mehr als jeweils 30 % der Entschädigung
für die Wiederherstellung bzw. Wiederbeschaffung gemäß Punkt 1.
Oberösterreichische Versicherung AG - 26.03.2024 - Seite
Schutzengel Wohnen (KS1201.19)
Unterstützung bei der
Wiederbeschaffung sämtlicher gestohlener - persönlicher, von staatlichen Stellen ausgestellten -
Dokumente (z.B. Führerschein, Reisepass, Personalausweis und andere).
Der Versicherer übernimmt [...] haffung österreichischer Dokumente.
3.3. Psychologische Hilfestellung nach Einbruch
Der Versicherer vermittelt psychologische Hilfestellungen nach einem Einbruch in die
Versicherungsräumlilchkeiten des [...] zugrunde liegenden
Allgemeinen Bedingungen für den Keine-Sorgen-Schutzengel (ABKSS) Anwendung.
Gesetzesstellen des Versicherungsvertragsgesetzes (VersVG), die in dieser Besonderen Bedingung
für den Keine
Mehrkosten durch behördliche Auflagen (ImG009.12)
Be-
stimmungen oder behördlicher Auflagen nach einem Schadenereignis über die Kosten der Wieder-
herstellung in den urpsrünglichen Zustand bzw. die Kosten der Wiederbeschaffung von Sachen
gleicher Art und [...] summe auf erstes Risiko, jedoch nicht mehr als jeweils 30 % der Entschädigung für die Wieder-
herstellung bzw. Wiederbeschaffung gemäß Punkt 1.
Oberösterreichische Versicherung AG - 26.03.2024 - Seite
Mehrkosten durch behördloche Auflagen für Feuer-TIG und EC-TIG (AS5011.23)
oder behördlicher Auflagen nach
einem ersatzpflichtigem Schadenereignis über die Kosten der Wiederherstellung in den
ursprünglichen Zustand bzw. die Kosten der Wiederbeschaffung von Sachen gleicher Art [...] angeführten Versicherungssumme, jedoch nicht mehr als jeweils 30% der
Entschädigung für die Wiederherstellung bzw. Wiederbeschaffung, auf erstes Risiko ersetzt.
Voraussetzung ist, dass der Verwendungszweck