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Witterungsniederschläge Inhalt (St3014.12)
Sachen
Als versicherte Sache gelten:
- die Betriebseinrichtung gemäß Art. 1.2 der dem Vertrag zugrunde liegenden Besonderen
Bedingung St3016, sofern diese im Rahmen dieser Sturmversicherung als v [...] versicherte Sache
angeführt ist
- die Waren und Vorräte gemäß Art. 1.3 der dem Vertrag zugrunde liegenden Besonderen
Bedingung St3016, sofern diese im Rahmen dieser Sturmversicherung als versicherte
EINBRUCHDIEBSTAHL - Fahrzeuge aller Art, selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Anhänger mit und ohne behördlichem Kennzeichen zum Vollwert in Gebäuden am Versicherungsort zum Verkehrswert (ED3026.22)
inen, Bagger, Zugmaschinen,
Tieflader) am Versicherungsort ist gemäß Art 1.2.1. der dem Vertrag zugrunde liegenden
Besonderen Bedingung ED3022, der Betriebseinrichtung zugehörig und deren Versicherungswert [...] 2.1. Selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit behördlicher Zulassung am Versicherungsort bzw.
Versicherungsgrundstück im Gebäude bleiben ungeachtet dieser Regelung gemäß Pkt. 1.2.1 bzw.
1.4 der ED3022 Teil der
EINBRUCHDIEBSTAHL - Fahrzeuge aller Art, selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Anhänger mit und ohne beh. Kennzeichen auf 1. Risiko in Gebäuden am Versicherungsort zum Verkehrsw. - ED3027.22 (ED3027.22)
inen, Bagger, Zugmaschinen,
Tieflader) am Versicherungsort ist gemäß Art 1.2.1. der dem Vertrag zugrunde liegenden
Besonderen Bedingung ED3022, der Betriebseinrichtung zugehörig und deren Versicherungswert [...] 2.1. Selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit behördlicher Zulassung am Versicherungsort bzw.
Versicherungsgrundstück im Gebäude bleiben ungeachtet dieser Regelung gemäß Pkt. 1.2.1 bzw.
1.4 der ED3022 Teil der
Deckungserweiterung Landwirtschaft Plus (KH1044.16)
wird für andere land- und forstwirtschaftliche Betriebe iSd § 2 Abs. 4 Z 4 GewO 94,
selbst wenn aufgrund fehlender wirtschaftlicher Unterordnung kein Nebengewerbe
iSd § 2 Abs.1 Z 2 GewO 94 vorliegt [...] vorliegt.
* Die fallweise Ausübung von Fuhrwerksdiensten iSd § 2 Abs. 4 Z 5 GewO 94, selbst wenn
aufgrund fehlender wirtschaftlicher Unterordnung kein Nebengewerbe
iSd § 2 Abs. 1 Z 2 GewO 94 vorliegt.
OÖV-Familienunfallversicherung 100-100-100 (UN1005.24)
Polizze für die mitversicherte Person auch vereinbart ist.
Gemäß Artikel 8, Pkt. 3 der dem Vertrag zugrunde liegenden AUVB werden im Todesfall für die
versicherten Kinder bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres [...] Berufsschulen) oder
- ein ordentliches Studium absolvieren (Universität, Fachhochschule), oder
- den Grundwehr- bzw. Zivildienst im Rahmen der gesetzlichen Verpflichtungen oder ein
freiwilliges soziales oder