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Zusatzbed. f. d. Feuervers. von Gemeinderisiken (Fe3029.14)
oder
- der Versicherungsnehmer wusste oder wissen musste, dass auf einem benachbarten Grundstück,
das nicht seiner Verfügung unterliegt, Sprengstoffe vorhanden sind.
Als Sprengstoffe [...] Fundament - gleichgültig, ob es beschädigt oder
zerstört ist oder nicht - sich aus technischen Gründen ganz oder teilweise unverwendbar für
die Wiederherstellung oder Erneuerung der Maschine erweist [...] beteiligten Versicherer in Empfang zu nehmen.
3.3. Prozessführung
Soweit die vertraglichen Grundlagen für die beteiligten Versicherer die gleichen sind, wird
folgendes vereinbart:
3.3.1. Der
Zusatzbed. f. d. Feuervers. von ind., gewerbl. u. sonst. Betrieben (ZBF-IG03)
oder
- der Versicherungsnehmer wusste oder wissen musste, dass auf einem benachbarten Grundstück,
das nicht seiner Verfügung unterliegt, Sprengstoffe vorhanden sind.
Als Sprengstoffe [...] Fundament - gleichgültig, ob es beschädigt oder
zerstört ist oder nicht - sich aus technischen Gründen ganz oder teilweise unverwendbar für
die Wiederherstellung oder Erneuerung der Maschine erweist [...] beteiligten Versicherer in Empfang zu nehmen.
3.3. Prozessführung
Soweit die vertraglichen Grundlagen für die beteiligten Versicherer die gleichen sind, wird
folgendes vereinbart:
3.3.1. Der
Besondere Bedingungen für die Versicherung von Kunstausstellungen (TRKA-08)
Risikobeginn eine
Aufstellung der versicherten Gegenstände mit Einzelwertangabe vorzulegen.
2. Versicherungsgrundlage und Umfang der Versicherung
Die Versicherung gilt, sofern in den nachstehenden Besonderen [...] Besonderen Bedingungen keine
Sonderregelung getroffen ist,
während des Transportes unter Zugrundelegung der Allgemeinen Österreichischena.
Transportversicherungs-Bedingungen in der jeweils gültigen Fassung zur [...] 4(1);
während der Ausstellung sowie während der erforderlichen Vor- und Nachlagerung unterb.
Zugrundelegung der jeweils gültigen
- Allgemeinen Bedingungen für die Feuerversicherung (AFB),
- Allgemeinen
Ergänzende Bedingungen für die Rechtsschutz-Versicherung (ERB2006) zu den ARB2003 (ERB2006)
angefügt: "Dieser Ausschluß gilt nicht für Gebäude
und Wohnungen (einschließlich dazugehöriger Grundstücke), die ausschließlich eigenen Wohnzwecken
dienen."
2. Dem Artikel 24.3.ARB wird folgender Punkt [...] üchen als Eigentümer oder Besitzer von Gebäuden oder Wohnungen (einschließlich
dazugehöriger Grundstücke), die ausschließlich eigenen Wohnzwecken dienen (versicherbar in Artikel
19)."
Artikel E/3
Ergänzende Bedingung für die Rechtsschutzversicherung zu den ARB2003.1 (ERB2006.1)
angefügt: "Dieser Ausschluß gilt nicht für Gebäude
und Wohnungen (einschließlich dazugehöriger Grundstücke), die ausschließlich eigenen Wohnzwecken
dienen."
2. Dem Artikel 24.3.ARB wird folgender Punkt [...] üchen als Eigentümer oder Besitzer von Gebäuden oder Wohnungen (einschließlich
dazugehöriger Grundstücke), die ausschließlich eigenen Wohnzwecken dienen (versicherbar in Artikel
19)."
Artikel E/3