Suche
Besondere Bedingungen für die Versicherung von Kunstausstellungen (TRKA-08)
Risikobeginn eine
Aufstellung der versicherten Gegenstände mit Einzelwertangabe vorzulegen.
2. Versicherungsgrundlage und Umfang der Versicherung
Die Versicherung gilt, sofern in den nachstehenden Besonderen [...] Besonderen Bedingungen keine
Sonderregelung getroffen ist,
während des Transportes unter Zugrundelegung der Allgemeinen Österreichischena.
Transportversicherungs-Bedingungen in der jeweils gültigen Fassung zur [...] 4(1);
während der Ausstellung sowie während der erforderlichen Vor- und Nachlagerung unterb.
Zugrundelegung der jeweils gültigen
- Allgemeinen Bedingungen für die Feuerversicherung (AFB),
- Allgemeinen
UPB-St-95 (UPB-St-95)
DEN BETRIEB (UPB-St-95)
1. Dem Vertrag liegen folgende Allgemeine Versicherungsbedingungen
zugrunde:
Allgemeine Bedingungen für die Sachversicherung (ABS 95)
Allgemeine Bedingungen für die [...] Österreichs, gedeckt.
Beschilderungen, Leuchtreklamen, Markisen, Antennen und Masten am Versicherungsgrundstück sind bis
insgesamt S 20.000,-- je Schadenereignis auf erstes Risiko mitversichert.
- Seite
Besondere Bedingungen für die Versicherung von schienengebundenen Fahrzeugen (TRKASKO-08)
Polizze genannten schienengebundenen
Fahrzeugen.
2. Versicherungsgrundlage und Umfang der Versicherung
Die Versicherung gilt unter Zugrundelegung der Allgemeinen Österreichischen
Transportversicheru
Vereine (AH825)
Zwecken des Versicherungsnehmers entsprechen.
1.6. aus der Innehabung oder Verwendung von Grundstücken, Gebäuden, Räumlichkeiten, Anla-
gen, Einrichtungen und Geräten für die statutengemäßen [...] Selbstbehalt des Versicherungsnehmers beträgt in jedem Versicherungsfall EUR 150,00.
3. Nur aufgrund besonderer Vereinbarung erstreckt sich die Versicherung auch auf Schadener-
satzverpflichtungen
Ergänzende Bedingungen für die Rechtsschutz-Versicherung (ERB2006) zu den ARB2003 (ERB2006)
angefügt: "Dieser Ausschluß gilt nicht für Gebäude
und Wohnungen (einschließlich dazugehöriger Grundstücke), die ausschließlich eigenen Wohnzwecken
dienen."
2. Dem Artikel 24.3.ARB wird folgender Punkt [...] üchen als Eigentümer oder Besitzer von Gebäuden oder Wohnungen (einschließlich
dazugehöriger Grundstücke), die ausschließlich eigenen Wohnzwecken dienen (versicherbar in Artikel
19)."
Artikel E/3