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Basisinformationsblatt fondsgebundene Kinderpensionsvorsorge - FONDS4LIFE-Kids 2023.2 (PIBLV24603.2023.2)
handelt es sich?"). Sie können das Guthaben bzw. zukünftige Einzahlungen
in andere Fonds wechseln. Aufgrund der Kostenstruktur ist das Produkt nicht für kurze Haltedauern vorgesehen.
Die für den Ablebensschutz [...] beispielhaften Anlagebetrag und verschiedene mögliche Anlagezeiträume.
Wir haben folgende Annahme zugrunde gelegt:
Im ersten Jahr würden Sie den angelegten Betrag zurückerhalten (0 % Jahresrendite). Für [...] Hierbei handelt es sich um eine Schätzung der Kosten, die anfallen, wenn in
der Anlageoption die zugrunde liegenden Vermögensanlagen gekauft oder
verkauft werden. Siehe Basisinformationsblatt des jeweiligen
Basisinformationsblätter fondsgebundene Kinderpensionsvorsorge (Einmalprämie) - FONDS4LIFE 2023.2 (PIBLV23603.2023.2)
handelt es sich?"). Sie können das Guthaben bzw. zukünftige Einzahlungen
in andere Fonds wechseln. Aufgrund der Kostenstruktur ist das Produkt nicht für kurze Haltedauern vorgesehen.
Zweck: Dieses Infor [...] beispielhaften Anlagebetrag und verschiedene mögliche Anlagezeiträume.
Wir haben folgende Annahme zugrunde gelegt:
Im ersten Jahr würden Sie den angelegten Betrag zurückerhalten (0 % Jahresrendite). Für [...] Hierbei handelt es sich um eine Schätzung der Kosten, die anfallen, wenn in
der Anlageoption die zugrunde liegenden Vermögensanlagen gekauft oder
verkauft werden. Siehe Basisinformationsblatt des jeweiligen
EV098 (EV098)
Feuerversicherungsvertrag ist die Haftung für Feuer-Betriebsunterbrechungsschäden unter
Zugrundelegung des gestellten Antrages im Sinne der "Allgemeinen Feuer-Betriebsunterbrechungs-
Versi [...] Unternehmungen besteht, wird der Schaden nur nach
dem Verhältnis der diesem B.U.-Versicherungsvertrag zugrunde gelegten Feuerversicherungssummen zum
tatsächlichen Gesamt-Feuerversicherungswert ersetzt.
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GP-G-95 (GP-G-95)
3.
beträgt pro Position S 5.000,-- auf erstes Risiko.
1.1.2. BEWACHUNG
Die Kosten über auf Grund eines Schadenereignisses gemäß Art. 1 der Allgemeinen Bedingungen für die
Glasversicherung (ABG) [...] auf erstes Risiko mitversichert.
1.1.3. FOLGESCHÄDEN AN WAREN
Folgeschäden an Waren, die aufgrund eines ersatzpflichtigen Schadens gemäß Art. 1 der Allgemeinen
Bedingungen für die Glasversicherung
USKV - Auslandsdeckung EU (AH3470.12) (AH3470.12)
einem solchen Fall bestehen,
wenn die Schadenregulierung aufgrund der vom Versicherungsnehmer beigebrachten
Unterlagen dem Grunde und der Höhe nach möglich ist.
Oberösterreichische Versicherung