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Versicherungsbedingungen der Kapitalversicherung auf den Todesfall (Lebensversicherung) - 1999 E (VBKAP99E)
recht-
zeitig bezahlt haben. Vor dem in der Lebensversicherungsurkunde angegebenen Versicherungsbeginn be-
steht kein Versicherungsschutz.
(2) Ihre Lebensversicherung ist mit vorläufigem Sofortschutz a [...]
Wenn Sie eine Folgeprämie nicht rechtzeitig bezahlen, so erhalten Sie eine schriftliche Mahnung. Be-
zahlen Sie den Rückstand nicht innerhalb der in der Mahnung gesetzten Frist von zwei Wochen, können [...] je-
doch eines Hubschraubers), eines Strahlantriebs- oder Segelflugzeuges, wenn der Versicherte die be-
hördlich vorgeschriebenen Genehmigungen für die von ihm ausgeübten Tätigkeiten besitzt,
d) in Z
VBKV-94 (VBKV-94)
recht-
zeitig bezahlt haben. Vor dem in der Lebensversicherungsurkunde angegebenen Versicherungsbeginn be-
steht kein Versicherungsschutz.
(2) Ihre Lebensversicherung ist mit vorläufigem Sofortschutz a [...]
Wenn Sie eine Folgeprämie nicht rechtzeitig bezahlen, so erhalten Sie eine schriftliche Mahnung. Be-
zahlen Sie den Rückstand nicht innerhalb der in der Mahnung gesetzten Frist von zwei Wochen, können [...] je-
doch eines Hubschraubers), eines Strahlantriebs- oder Segelflugzeuges, wenn der Versicherte die be-
hördlich vorgeschriebenen Genehmigungen für die von ihm ausgeübten Tätigkeiten besitzt,
d) in Z
Versicherungsbedingungen der Kapitalversicherung auf den Erlebensfall - 1996 (VBERL96)
recht-
zeitig bezahlt haben. Vor dem in der Lebensversicherungsurkunde angegebenen Versicherungsbeginn be-
steht kein Versicherungsschutz.
(2) Ihre Lebensversicherung ist mit vorläufigem Sofortschutz a [...]
Wenn Sie eine Folgeprämie nicht rechtzeitig bezahlen, so erhalten Sie eine schriftliche Mahnung. Be-
zahlen Sie den Rückstand nicht innerhalb der in der Mahnung gesetzten Frist von zwei Wochen, können [...] je-
doch eines Hubschraubers), eines Strahlantriebs- oder Segelflugzeuges, wenn der Versicherte die be-
hördlich vorgeschriebenen Genehmigungen für die von ihm ausgeübten Tätigkeiten besitzt,
d) in Z
Abhol- und Zustelldienst von Fahrzeugen (AH327) (AH327)
2. Als Obliegenheit - bei sonstiger Leistungsfreiheit des Versicherers gemäß § 6 VersVG - werden be-
stimmt:
2.1 Der Lenker des Fahrzeuges muß im Zeitpunkt des Eintrittes des Versicherungsfalles
Bauherrnhaftpflicht (AH334) (AH334)
und
der Versicherungsnehmer an ihnen in diesen Eigenschaften in keiner Weise beteiligt ist. Die Be-
kanntgabe die Zielvorstellungen im Zuge der Ausschreibung des Bauvorhabens sowie die notwendigen