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Allgemeine Bedingungen für die Feuerversicherung (AFB2024)
genannten Ereignissen oder
deren Folgezuständen weder unmittelbar noch mittelbar im Zusammenhang steht.
Artikel 3 - Versicherte Sachen und Kosten
1. Versicherte Sachen
1.1. Versichert sind die in der
Allgemeine Bedingungen für die Versicherung von Waren in Tiefkühlanlagen und Kühlhäusern (Kühlgutversicherung) (ABK2013)
weist nach, daß der Schaden mit diesen Ereignissen weder
unmittelbar noch mittelbar im Zusammenhang steht;
durch Fehler und Mängel, welche bei Abschluß der Versicherung vorhanden waren und demb.
Versiche
Allgemeine Bedingungen für die Mehrkostenversicherung von eletronischen Anlagen und Geräten (AEVBM2015)
unter Pkt. 1.3 und 1.4
angeführten Ereignissen weder unmittelbar noch mittelbar im Zusammenhang steht. Ist der
Versicherungsnehmer Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (BGBl. 140/79), so
Allgemeine Bedingungen für die Versicherung zusätzlicher Gefahren zur Sachversicherung (AECB2014)
genannten Ereignissen oder
deren Folgezuständen weder unmittelbar noch mittelbar im Zusammenhang steht.
Artikel 3
Versicherte Sachen und Kosten
1. Versicherte Sachen
1.1. Versichert sind die in der
Allgemeine Bedingungen für die Informationsverlust- und Datenträger-Versicherung elektronischer Anlagen und Geräte (AEVBID2015)
unter Pkt. 1.3 und 1.4
angeführten Ereignissen weder unmittelbar noch mittelbar im Zusammenhang steht. Ist der
Versicherungsnehmer Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (BGBl. 140/79), so