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Mehrkosten durch Behandlung von Abfall, Problemstoffen und/oder kontaminiertem Erdreich (F803.1) (F803.1)
geordnete Erfassung, Sicherung
und/oder Behandlung wegen seiner Verbindung mit anderen Sachen auf Grund des Abfallwirtschaftsge-
setzes (AWG) BGBl. 325/90 in der Fassung BGBl. 417/92 oder des Wasse [...] Abwicklung.
7. Die Kosten für die Behandlung von nicht versicherten Sachen wie z. B. Wasser inkl. Grundwasser
und Luft (ausgenommen Erdreich) werden nicht ersetzt, ebenso nicht die Kosten der Behandlung
Mehrkosten durch Behandlung von gefährlichem Abfall, Problemstoffen und/oder kontaminiertem Erdreich (F85) (F85)
Erfassung, Sicherung
und/oder Behandlung wegen seiner Verbindung mit einer anderen Sache auf Grund des AWG BGBl.
325/90 in der Fassung vom BGBl. 417/92 und/oder des Wasserrechtsgesetzes 1959 [...] Abwicklung.
7. Die Kosten für die Behandlung von nicht versicherten Sachen wie z. B. Wasser inkl. Grundwasser
und Luft (ausgenommen Erdreich) werden nicht ersetzt, ebenso nicht die Kosten der Behandlung
ImRecht Privat Single Senior (RS1003.15)
vereinbarten und auf der Polizze angeführten
Rechtsschutzbausteine und gemäß den dem Vertrag zugrunde liegenden Allgemeinen
Bedingungen für die Rechtsschutz-Versicherung (ARB) in folgendem [...] Rechtsschutz für Vorsatzdelikte (Artikel 19.2.4. und 19.3.3.2. ARB).
1.8. Rechtsschutz für Grundstückseigentum und Miete laut Vereinbarung (Artikel 24 ARB).
1.9. Daten-Rechtsschutz für den Privatbereich
Elektrogeräte - PauschalversicherungVersicherte Sachen - Haushalt (CS1101.23)
mit Stornodatum der
Haushaltsversicherung.
In Abänderung des Art. 2 Pkt. 1 der den Vertrag zugrunde liegenden AEVB gelten die folgenden
stationären und – sofern zur üblichen Nutzung dafür gebaut und [...] Gegen- und Wechselsprechanlagen,
- Alarm-, Überwachungs-, USV- und Zeiterfassungsanlagen.
Nur aufgrund besonderer Vereinbarung bzw. nur wenn auf der Polizze angeführt gelten versichert:
Notebooks, Netbooks
Kollektivunfallversicherung für Vereine (UN1052.16)
Vertrag zugrunde liegenden AUVB bezieht sich der
Versicherungsschutz nicht auf Unfälle des Versicherten als Fluggast.
6. Die Bestimmungen des Art.6, Pkt 3 und des Art. 12 der dem Vertrag zugrunde liegenden