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Wasserführende Klimaanlage (LW5126.24)
LEITUNGSWASSER - Wasserführende Klimaanlage - LW5126.24
Abweichend von Artikel 2 der dem Vertrag zugrunde liegenden AWB sind Schäden an den oder
durch die wasserführenden Rohrleitungen von Klimaanlagen
Verpuffungsschäden (Fe5108.15)
durch Kachelöfen und/oder sonstigen Öfen durch Verpuffung gelten in
Erweiterung der dem Vertrag zugrunde liegenden AFB mitversichert.
Oberösterreichische Versicherung AG - 26.03.2024 - Seite 1 / 1
Verpuffungsschäden (Fe5108.16)
durch Kachelöfen und/oder sonstigen Öfen durch Verpuffung gelten in Erweiter-
ung der dem Vertrag zugrunde liegenden AFB mitversichert.
Oberösterreichische Versicherung AG - 26.03.2024 - Seite 1 / 1
Allgemeine Bedingungen für die Unfallversicherung 2011 (AUVB2011)
verlangt, aus welchen
Gründen die Erhebungen noch nicht beendet werden konnten, und wir diesem Verlangen nicht binnen eines
Monats entsprechen.
3. Steht die Leistungspflicht nur dem Grunde nach fest, kann [...] vorgeschrieben wird. Eine
darüber hinausgehende zusätzliche Prämie werden wir nicht berechnen. Wenn wir aufgrund des vorläufigen
Sofortschutzes leisten, verrechnen wir die erste Jahresprämie bzw. einmalige Prämie [...] Überführung des Toten zu dessen letztem Wohnort
in Österreich bezahlt.
4. Begleitkosten
Wird aufgrund des Unfalles eines versicherten Kindes bis zum vollendeten 15. Lebensjahr ein
Krankenhausaufenthalt
Erweiterter Versicherungsschutz für das Produktehaftpflichtrisiko (AH2429.16)
lichtrisiko - AH2429.16
Die besondere Vereinbarung gemäß Abschnitt A 2 Punkt 4 der dem Vertrag zugrunde liegenden
EHVB ist getroffen.
Oberösterreichische Versicherung AG - 26.03.2024 - Seite 1 / 1