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OÖV-Basis (UN1088.18)
Bedingungen
für die Unfallversicherung (AUVB) wird wie folgt ergänzt:
Beträgt der gemäß Artikel 7 festgestellte Invaliditätsgrad
- weniger als 11 %, wird die dem Invaliditätsgrad entsprechende Versicherun [...] Invaliditätsgrad entsprechende Versicherungsleistung erbracht.
Übersteigt der gemäß Artikel 7 festgestellte Invaliditätsgrad 25 %, so wird der
- 25 % übersteigende und 50 % nicht übersteigende Invaliditätsgrad
Immobilientreuhänder, Gebäudeverwalter (VH010) (VH010)
) aller Art sowie die Vermittlung von
Finanzierungsgeschäften ohne hypothekarische Sicherstellung.
2. In Ergänzung zu Art. 4 AVBV sind Schadenersatzverpflichtungen vom Versicherungsschutz [...] verstoßen insbesondere Abgabenhinterziehungszwecken dienen oder einen
Anfechtungstatbestand darstellen;
2.2 die Schweigepflicht verletzt oder Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse unbefugt verwertet
Revision von Dampfturbinenanlagen MB47.2 (MB47.2)
einzelnen Teile (Teilrevision) sollen aufgrund der Betriebserfahrungen des Betreibers, der vom
Hersteller oder von Fachverbänden (VGB-Empfehlungen für die Revision von Dampfturbinen
(VGB-R [...] De- und Remontagen sowie für sonstige üblicherweise bei einer Revision anfallende
Arbeiten stellen einen Revisionsaufwand dar und sind durch den Versicherungsnehmer zu tragen.
5. Der Versic
Reine Vermögensschäden und Nachdeckungsregelung für medizinisch-therapeutisch-diagnostische Gesundheitsberufe (AH3867.24)
ist, weil die versicherte Tätigkeit
mit Vertragsbeendigung endgültig bzw. vorübergehend eingestellt wurde.
Versicherungsschutz besteht in diesem Fall für die gesamte Nachdeckung im [...] Zuordnung gemäß Art. 4.3 AHVB in
einen Zeitraum, in dem wegen endgültiger bzw. vorübergehender Einstellung der
versicherten Tätigkeit kein Versicherungsschutz besteht, so sind diese Versicherungsfälle [...] gegenständlichem Versicherungsvertrag nur dann umfasst, wenn dieser als Letzter, vor der
Einstellung der beruflichen Tätigkeit bestand. In Abänderung von Art. 5.2 AHVB leistet der
Versicherer
Veranstalterhaftpflicht (AH459.2) (AH459.2)
Versicherungsschutz bezieht sich nicht auf Schadenersatzverpflichtungen wegen Schäden an aus-
gestellten Sachen sowie an Fluren und Kulturen.
6. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen ist ferner die [...] Schadenersatzpflicht aus der Beschädigung
der den Veranstaltern für die Veranstaltung zur Verfügung gestellten oder der von ihnen gemiete-
ten bzw. entliehenen Räumlichkeiten, Plätzen, Gärten, Freigeländen