Suche
Außergewöhnliche Naturereignisse Erweiterung - Wohnungsinhalt (DH1202.13)
und Wasser etwa im gleichem
Ausmaß enthalten und einen Schlammstrom mit flussähnlichem Verlauf darstellen.
3.5. Lawinen- und Lawinenluftdruck
Lawinen im Sinne dieser Versicherungsbedingungen sind Eis- [...] Versicherungsort und dessen näherer Umgebung
innerhalb eines Radius von 3 km herangezogen. Für die Feststellung der Bebenstärke sind die
Aufzeichnungen der Zentralanstalt für Meteorologie und Geodynamik maßgebend [...] Erdreich, Schwemmsand udgl.
3. Erstrisikosumme
3.1. Die in der Polizze ausgewiesene Erstrisikosume stellt die Obergrenze des Versicherers für
Schäden an den versicherten Sachen und versicherten Kosten je
Mehrkosten durch behördlich vorgeschriebenen Mehraufwand (TIG009.13)
gesetzlicher
Bestimmungen oder behördlicher Auflagen nach einem Schadenereignis über die Kosten der
Wiederherstellung in den urpsrünglichen Zustand bzw. die Kosten der Wiederbeschaffung von
Sachen gleicher Art [...] Versicherungssumme auf erstes Risiko, jedoch nicht mehr als jeweils 30 % der Entschädigung
für die Wiederherstellung bzw. Wiederbeschaffung gemäß Punkt 1.
Oberösterreichische Versicherung AG - 26.03.2024 - Seite
Allgemeine Bedingungen für denKeine-Sorgen-Schutzengel Aktiv Vorsorge (KSASP2005)
Generaldirektion, frühestens aber mit dem beantragten Versicherungsbeginn.
Der Sofortschutz endet mit Zustellung der Polizze, wenn die Annahme des Antrages abgelehnt
oder der Sofortschutz gekündigt wird, spätestens [...] eistungen rund um die versicherten Personen
2.1. Reiseinformationen rund um die Uhr
Auf Wunsch stellt der Versicherer dem Versicherungsnehmer bei Bedarf telefonisch folgende
Informationen zur Reisev [...] befolgen sind und der Schaden so gering wie
möglich zu halten ist;
1.3. dass nach Möglichkeit zur Feststellung des Sachverhalts beizutragen ist und dem Versicherer
jede zumutbare Untersuchung über die Ursache
Mehrkosten durch behördliche Auflagen (ImG009.12)
Be-
stimmungen oder behördlicher Auflagen nach einem Schadenereignis über die Kosten der Wieder-
herstellung in den urpsrünglichen Zustand bzw. die Kosten der Wiederbeschaffung von Sachen
gleicher Art und [...] summe auf erstes Risiko, jedoch nicht mehr als jeweils 30 % der Entschädigung für die Wieder-
herstellung bzw. Wiederbeschaffung gemäß Punkt 1.
Oberösterreichische Versicherung AG - 26.03.2024 - Seite
Mehrkosten durch behördloche Auflagen für Feuer-TIG und EC-TIG (AS5011.23)
oder behördlicher Auflagen nach
einem ersatzpflichtigem Schadenereignis über die Kosten der Wiederherstellung in den
ursprünglichen Zustand bzw. die Kosten der Wiederbeschaffung von Sachen gleicher Art [...] angeführten Versicherungssumme, jedoch nicht mehr als jeweils 30% der
Entschädigung für die Wiederherstellung bzw. Wiederbeschaffung, auf erstes Risiko ersetzt.
Voraussetzung ist, dass der Verwendungszweck