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Elektrische Erd- und Freileitungen (St5129.24)
- Elektrische Erd- und Freileitungen - St5129.24
Elektrische Erd- und Freileitungen am Versicherungsgrundstück sind im Rahmen der
Versicherungssumme für die versicherten Gebäude bis zur Höhe der vereinbarten
Industrieöfen (Austreten von Schmelze) (MB63-03)
siger Schmelzmassen aus ihren Behältnissen oder Leitungen entstehen,
wenn Schäden dieser Art dem Grunde nach durch einen Feuerversicherungsvertrag gedeckt
werden können.
Oberösterreichische Versicherung
Kunstverglasungen (DH1504.15)
HAUSHALT - Kunstverglasungen - DH1504.15
Abweichend von Artikel 2 Punkt 5.2.1. der dem vertrag zugrunde liegenden ABHD sind
Bruchschäden an Kunstverglasungen bis zu der auf der Polizze angeführten Ve
Schäden durch indirekten Blitzschlag (DH1101.15)
Blitzschlag (Überspannung bzw. Induktion) sind abweichend von
Artikel 2 Punkt 1.2. der dem vertrag zugrunde liegenden ABH mitversichert.
Oberösterreichische Versicherung AG - 26.03.2024 - Seite 1 / 1
Ausschluß von unter Erdniveau befindlichen Fundamenten etc. (F76) (F76)
erstreckt sich der Versicherungsschutz nicht auf die unter Erdniveau befindlichen Fundamente
oder Grundmauern und tragenden Kellermauern.
Oberösterreichische Versicherung AG - 26.03.2024 - Seite 1 / 1