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Baustoffe und Baugeräte (Fe1119.15)
Baustoffe und
Baumaterialien sowie Baugeräte sind im Rahmen der Gebäudeversicherungssumme am
Versicherungsgrundstück gegen Feuer und indirekte Blitzschäden mitversichert.
Oberösterreichische Versicherung AG
Bewirtung in Eigenregie/entgeltliche Abgabe von Speisen und Getränken (AH3881.15)
- Bewirtung in Eigenregie - AH3881.15
Versicherungsschutz besteht gemäß Z 7.4. der dem Vertrag zugrunde liegenden Besonderen
Bedingung AH3880.15 für die entgeltliche Abgabe von Speisen und Getränken.
Belegschäden (AH2433.16)
atzverpflichtungen aus Schäden an
fremden zu belegenden Tieren. Art. 7 Punkt 10 der dem Vertrag zugrunde liegenden AHVB findet
keine Anwendung.
Oberösterreichische Versicherung AG - 26.03.2024 - Seite
Elektrische Erd- und Freileitungen (St5129.24)
- Elektrische Erd- und Freileitungen - St5129.24
Elektrische Erd- und Freileitungen am Versicherungsgrundstück sind im Rahmen der
Versicherungssumme für die versicherten Gebäude bis zur Höhe der vereinbarten
Industrieöfen (Austreten von Schmelze) (MB63-03)
siger Schmelzmassen aus ihren Behältnissen oder Leitungen entstehen,
wenn Schäden dieser Art dem Grunde nach durch einen Feuerversicherungsvertrag gedeckt
werden können.
Oberösterreichische Versicherung