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Mitversicherung von Entsorgungskosten (G20) (G20)
G20
MITVERSICHERUNG VON ENTSORGUNGSKOSTEN
Die Kosten der behördlich auferlegten Behandlung von versicherten, zerbrochenen Glasscheiben (Ent-
sorgungskosten) sind bis zu höchstens 50 % der
Allgemeine Bedingungen für die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung (AKHB2023) (AKHB2023)
n Fahrzeuges Personen verletzt oder getötet werden, Sachen beschädigt oder
zerstört werden oder abhanden kommen oder ein Vermögensschaden verursacht wird, der weder
Personen- noch Sachschaden ist (bloßer [...] Versicherungsfall ist bei Personen- und Sachschäden ein Schadenereignis, bei
Vermögensschäden eine Handlung oder Unterlassung, aus denen Ersatzansprüche gegen den
Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte [...] Sach- oder bloßer Vermögensschäden;
2. Ersatzansprüche wegen Beschädigung, Zerstörung oder Abhandenkommens des versicherten
Fahrzeuges und von mit dem versicherten Fahrzeug beförderten Sachen, mit
Eingebrachte Sachen der Beherbergungsgäste (AH435.2)
HAFTPFLICHT BESONDERE BEDINGUNG AH435.2
FREMDENBEHERBERGUNG;
VERLUST ODER ABHANDENKOMMEN EINGEBRACHTER SACHEN DER BEHERBERGUNGSGÄSTE,
AUSGENOMMEN KRAFT- UND WASSERFAHRZEUGE
Die besondere
Arbeitsgemeinschaften (AH303) (AH303)
mitversichert, sofern diese Personen oder ihre gesetzlichen
Vertreter nicht infolge persönlicher Handlungen oder Unterlassungen (§§ 1301 und 1302 ABGB) für
den eingetretenen Schaden selbst verantwortlich
Tierärzte und Tierkliniken (AH344) (AH344)
en aus der Vornahme von Operationen, künstlicher Besamung und Entmilbung wegen
Schäden an zu behandelnden Tieren.
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