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Elektrische Freileitungen (Fe5105.16)
FEUER - Elektrische Freileitungen - Fe5105.16
Elektrische Frei- und Erdleitungen am Versicherungsgrundstück sind im Rahmen der Versicher-
ungssumme für die versicherten Gebäude bzw. bei Schäden durch
Elektrische Freileitungen (Fe5105.15)
FEUER - Elektrische Freileitungen - Fe1105.15
Elektrische Frei- und Erdleitungen am Versicherungsgrundstück sind im Rahmen der
Versicherungssumme für die versicherten Gebäude bzw. bei Schäden durch
Bergführer, Schilehrer, Schihilfslehrer und Schilehrwarte (AH356) (AH356)
E
Der Versicherungsschutz bezieht sich auf alle Tätigkeiten, zu denen der Versicherungsnehmer aufgrund
der für seinen Beruf geltenden Gesetze, Verordnungen und behördlichen Vorschriften berechtigt ist
Bergführer, Schilehrer, Schihilfslehrer und Schilehrwarte (AH457) (AH457)
E
Der Versicherungsschutz bezieht sich auf alle Tätigkeiten, zu denen der Versicherungsnehmer aufgrund
der für seinen Beruf geltenden Gesetze, Verordnungen und behördlichen Vorschriften berechtigt ist
Versicherungsort (LW2100.16)
LEITUNGSWASSER - Versicherungsort - LW2100.16
In Erweiterung von Art. 4 der dem Vertrag zugrunde liegenden AWB besteht Versicherungsschutz
für bewegliche Sachen in ganz Österreich, soferne sich die