Suche
Bergführer, Schilehrer, Schihilfslehrer und Schilehrwarte (AH457) (AH457)
E
Der Versicherungsschutz bezieht sich auf alle Tätigkeiten, zu denen der Versicherungsnehmer aufgrund
der für seinen Beruf geltenden Gesetze, Verordnungen und behördlichen Vorschriften berechtigt ist
Beaufsichtigte Hüpfburg (AH3882.15)
- beaufsichtigte Hüpfburg - AH3882.15
Versicherungsschutz besteht gemäß Z 7.3. der dem Vertrag zugrunde liegenden Besonderen
Bedingung AH3880.15 für den Bestand und Betrieb von Hüpfburgen, sofern diese
Versicherungsort (LW2100.16)
LEITUNGSWASSER - Versicherungsort - LW2100.16
In Erweiterung von Art. 4 der dem Vertrag zugrunde liegenden AWB besteht Versicherungsschutz
für bewegliche Sachen in ganz Österreich, soferne sich die
Brandherd - elektrische Einrichtungen (Fe1143.15)
Schäden an elektrischen Einrichtungen- Fe1143.15
In Abänderung von Artikel 2 Punkt 4 der dem Vertrag zugrunde liegenden AFB sind Schäden an
elektrischen Einrichtungen durch die Energie des elektrischen Stromes
Brandschäden an Trocken- u. sonstigen Erhitzungsanlagen (Fe2011.16)
Trocken- u. sonstigen Erhitzungsanlagen - Fe2011.16
In Abänderung von Art. 2 Punkt 1 der dem Vertrag zugrunde liegenden AFB sind Brandschäden an
Trocken- und sonstigen Erhitzungsanlagen und deren Inhalt auch