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Bergführer, Schilehrer, Schihilfslehrer und Schilehrwarte (AH356) (AH356)
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Der Versicherungsschutz bezieht sich auf alle Tätigkeiten, zu denen der Versicherungsnehmer aufgrund
der für seinen Beruf geltenden Gesetze, Verordnungen und behördlichen Vorschriften berechtigt ist
Bergführer, Schilehrer, Schihilfslehrer und Schilehrwarte (AH457) (AH457)
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Der Versicherungsschutz bezieht sich auf alle Tätigkeiten, zu denen der Versicherungsnehmer aufgrund
der für seinen Beruf geltenden Gesetze, Verordnungen und behördlichen Vorschriften berechtigt ist
Brandherd - elektrische Einrichtungen (Fe1143.15)
Schäden an elektrischen Einrichtungen- Fe1143.15
In Abänderung von Artikel 2 Punkt 4 der dem Vertrag zugrunde liegenden AFB sind Schäden an
elektrischen Einrichtungen durch die Energie des elektrischen Stromes
Versicherungsort (LW2100.16)
LEITUNGSWASSER - Versicherungsort - LW2100.16
In Erweiterung von Art. 4 der dem Vertrag zugrunde liegenden AWB besteht Versicherungsschutz
für bewegliche Sachen in ganz Österreich, soferne sich die
Beaufsichtigte Hüpfburg (AH3882.15)
- beaufsichtigte Hüpfburg - AH3882.15
Versicherungsschutz besteht gemäß Z 7.3. der dem Vertrag zugrunde liegenden Besonderen
Bedingung AH3880.15 für den Bestand und Betrieb von Hüpfburgen, sofern diese