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Kaminbrand (Fe5109.15)
FEUER - Kaminbrand - Fe5109.15
In Erweiterung der dem Vertrag zugrunde liegenden Allgemeinen Bedingungen für die
Feuerversicherung (AFB) sind Schäden durch Kaminbrand bis zur Höhe der vereinbarten und
Transport von Kunstgegenständen und Antiquitäten (TRTK-08)
Risikobeginn eine Aufstellung der versicherten Gegenstände mit Einzelwertangabe
vorzulegen.
2. Versicherungsgrundlage und Umfang der Versicherung
Der Versicherung liegen die Allgemeinen Österreichischen Tr [...] der jeweils gültigen Fassung zur Deckungsform "VOLLE DECKUNG (gegen alle
Risken)" gemäß § 4(1); zugrunde, sofern in den nachstehenden Besonderen Bedingungen keine
Sonderregelung getroffen ist.
3. Ausschlüsse
AmLand Feuerversicherung 2011 (ALF-2011)
Antriebs-
quelle verwendet werden;
2.2.3. sind brandgefährliche Tätigkeiten aller Art grundsätzlich verboten. Die zu bearbeitenden Tei-
le sind an eine dafür vorgesehene und speziell ei [...] gen und Interessentenwegen
- 50 Meter Mindestabstand zu allen anderen Gebäuden, Waldgrundstücken, Bahngleisen und Hoch-
spannungsleitungen
- 300 Meter Mindestabstand zu
AmHof Feuerversicherung 2011 (AHoF-2011)
Antriebs-
quelle verwendet werden;
2.2.3. sind brandgefährliche Tätigkeiten aller Art grundsätzlich verboten. Die zu bearbeitenden Tei-
le sind an eine dafür vorgesehene und speziell ei [...] gen und Interessentenwegen
- 50 Meter Mindestabstand zu allen anderen Gebäuden, Waldgrundstücken, Bahngleisen und Hoch-
spannungsleitungen
- 300 Meter Mindestabstand zu
Arzthaftpflicht (AH824) (AH824)
Schadenersatzverpflichtungen aufgrund des Amtshaftungsgesetzes:
Die Versicherung erstreckt sich abweichend von Art 7.3 AHVB auch auf Schadenersatzver-
pflichtungen aufgrund des Amtshaftungsgesetzes