Suche
Allgemeine Bedingungen zur Versicherung von Anlagen zur Gewinnung von erneuerbaren Energien (AEE2016)
swert
Artikel 7 - Versicherungsort
Artikel 8 - Obliegenheiten des Versicherungsnehmers vor Eintritt des
Schadenfalls
Artikel 9 - Obliegenheiten des Versicherungsnehmers im Schadenfall
Artikel 10 [...] .
Artikel 8 - Obliegenheiten des Versicherungsnehmers vor Eintritt des
Schadenfalls
1. Neben der Verpflichtung zur Einhaltung der Sicherheitsvorschriften werden weitere
Obliegenheiten vor Eintritt des [...] nicht überschreitet.
2. Leistungsfreiheit tritt bei den obigen Obliegenheiten nur soweit ein, als die Verletzung
der jeweiligen Obliegenheit auf Verschulden beruht und die Verletzung einen Einfluss auf
den
Glas Reparaturverglasungskosten (Gl3010.14)
Verglasung wie: Innentürverglasung,
Innen-Geländerverglasung, innenliegende Glasbausteine, innenliegende Glas-Trennwände,
innenliegende Wandverglasungen.
- Einrichtungsverglasung (sofern auf der
Modell Superschutz Basis ab 11 % Invalidität (UN1041.16)
Invalidität - UN1041.16
Eine Leistung nach Artikel 7 (Dauernde Invalidität) der dem Vertrag zugrunde liegenden AUVB
erfolgt nur, wenn der festgestellte Invaliditätsgrad für Dauerinvalidität mindestens 11 % erreicht [...] keine Versicherungsleistung
erbracht.
Artikel 7 (Dauernde Invalidität) der dem Vertrag zugrunde liegenden AUVB wird wie folgt ergänzt:
Übersteigt der gemäß Artikel 7 festgestellte Invaliditätsgrad 25 %
Modell Basisschutz 300 ab 11 % Invalidität (UN1048.16)
Invalidität - UN1048.16
Eine Leistung nach Artikel 7 (Dauernde Invalidität) der dem Vertrag zugrunde liegenden AUVB
erfolgt nur, wenn der festgestellte Invaliditätsgrad für Dauerinvalidität mindestens 11 % erreicht [...] keine Versicherungsleistung
erbracht.
Artikel 7 (Dauernde Invalidität) der dem Vertrag zugrunde liegenden AUVB wird wie folgt ergänzt:
Beträgt der Invaliditätsgrad nach Art. 7
- mindestens 11% und weniger
Witterungsniederschläge aus Dachableitungen (ZHSt12.4)
len im
Inneren der Gebäude durch Niederschlagswasser, welches aus defekten, innenliegenden bzw. unter
Erdniveau liegenden Dachableitungsrohren austritt bis zur Höhe der vereinbarten und in der Polizze