Suche
Kaminbrand (Fe5109.16)
FEUER - Kaminbrand - Fe5109.16
In Erweiterung der dem Vertrag zugrunde liegenden Allgemeinen Bedingungen für die Feuerver-
sicherung (AFB) sind Schäden durch Kaminbrand bis zur Höhe der vereinbarten
Dichtungsschäden an Rohren (LW1132.15)
LEITUNGSWASSER - Dichtungsschäden an Rohren - LW1132.15
In Erweiterung des Artikel 1 der dem Vertrag zugrunde liegenden Allgemeinen Bedingungen für
Leitungswasserversicherung (AWB) umfasst der Versicherungsschutz
Schwimmbad-Absorberanlagen (St1125.15)
und auf der Polizze angeführten Versicherungssumme auf erstes Risiko versichert.
Für auf dem Grundstück des Versicherungsnehmers freistehende Absorberanlagen besteht
Versicherungsschutz nur dann, wenn
Gebäudeverglasungen bis 10 m2 (DH1501.15)
Gebäudeverglasungen bis 10 m2 - DH1501.15
In Abänderung von Artikel 1 Punkt 1.2.4. der dem Vertrag zugrunde liegenden ABHD gelten
Gebäudeverglasungen bis zu einem Ausmaß von 10 m2 pro Einzelscheibe bzw. -element
Verkehrssicherungsmaßnahmen (Fe3056.22)
r innerhalb
oder außerhalb des Versicherungsortes, zu deren Beseitigung der Versicherungsnehmer aufgrund
gesetzlicher Vorschriften verpflichtet ist, so ersetzt der Versicherer die Kosten für solche
notwendigen