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Eingebrachte Sachen der Beherbergungsgäste (AH5435.16)
Wasserfahrzeuge - AH5435.16
Die besondere Vereinbarung gemäß Abschnitt B 7 Punkt 2 der dem Vertrag zugrunde liegenden
EHVB ist getroffen.
Oberösterreichische Versicherung AG - 26.03.2024 - Seite 1 / 1
Kunstverglasungen (Gl3013.17)
GLAS - Kunstverglasungen - Gl3013.17
In Abänderung der dem Vertrag zu Grunde liegenden besonderen Bedingung für die
entsprechende Glasbruch-Versicherungsvariante (Gl3007, Gl3008, Gl3010) sind Bruchschäden
Kaminbrand (Fe5109.15)
FEUER - Kaminbrand - Fe5109.15
In Erweiterung der dem Vertrag zugrunde liegenden Allgemeinen Bedingungen für die
Feuerversicherung (AFB) sind Schäden durch Kaminbrand bis zur Höhe der vereinbarten und
Brandschäden an Trocken- u. sonstigen Erhitzungsanlagen (Fe2011.16)
Trocken- u. sonstigen Erhitzungsanlagen - Fe2011.16
In Abänderung von Art. 2 Punkt 1 der dem Vertrag zugrunde liegenden AFB sind Brandschäden an
Trocken- und sonstigen Erhitzungsanlagen und deren Inhalt auch
AmHof Feuerversicherung 2011 (AHoF-2011)
Antriebs-
quelle verwendet werden;
2.2.3. sind brandgefährliche Tätigkeiten aller Art grundsätzlich verboten. Die zu bearbeitenden Tei-
le sind an eine dafür vorgesehene und speziell ei [...] gen und Interessentenwegen
- 50 Meter Mindestabstand zu allen anderen Gebäuden, Waldgrundstücken, Bahngleisen und Hoch-
spannungsleitungen
- 300 Meter Mindestabstand zu