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Allgemeine Bedingungen für die Feuer-BU-Versicherung (AFBUB2003) (AFBUB2003)
Versicherungswert, Haftungszeit, Haftungssumme
Artikel 7 Obliegenheiten des Versicherungsnehmers vor dem Schadenfall
Artikel 8 Obliegenheiten des Versicherungsnehmers im Schadenfall
Artikel 9 Unte [...] zur Versicherungssumme wie die Haftungszeit zum Zeitraum von 12
Monaten.
Artikel 7
Obliegenheiten des Versicherungsnehmers vor dem Schadenfall
Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet,
[...] zweckmäßigen Abständen Sicherungskopien anzufertigen
und auszulagern.
3. Die vorstehenden Obliegenheiten gelten als vereinbarte Sicherheitsvorschriften gemäß
Artikel 3 ABS. Ihre Verletzung führt
Erdwärmekollektor- und Erdwärmetauscherrohre (LW3007.12)
n innerhalb der
Erstrisikosumme als mitversichert.
Der Versicherungsnehmer ist zu folgenden Obliegenheiten verpflichtet:
- Einhaltung der entsprechenden Transport-, Lager- und Verlegerichtlinien des [...] lls über die durchge-
führte Druckprobe der bauausführenden Fachfirma
Die Verletzung dieser Obliegenheiten führt im Sinne des § 6 (1) VersVG zur Leistungsfreiheit
des Versicherers.
Oberösterreichische
Glas Reparaturverglasungskosten (Gl3010.14)
Verglasung wie: Innentürverglasung,
Innen-Geländerverglasung, innenliegende Glasbausteine, innenliegende Glas-Trennwände,
innenliegende Wandverglasungen.
- Einrichtungsverglasung (sofern auf der
Allgemeine Bedingungen zur Versicherung von Anlagen zur Gewinnung von erneuerbaren Energien (AEE2016)
swert
Artikel 7 - Versicherungsort
Artikel 8 - Obliegenheiten des Versicherungsnehmers vor Eintritt des
Schadenfalls
Artikel 9 - Obliegenheiten des Versicherungsnehmers im Schadenfall
Artikel 10 [...] .
Artikel 8 - Obliegenheiten des Versicherungsnehmers vor Eintritt des
Schadenfalls
1. Neben der Verpflichtung zur Einhaltung der Sicherheitsvorschriften werden weitere
Obliegenheiten vor Eintritt des [...] nicht überschreitet.
2. Leistungsfreiheit tritt bei den obigen Obliegenheiten nur soweit ein, als die Verletzung
der jeweiligen Obliegenheit auf Verschulden beruht und die Verletzung einen Einfluss auf
den
Erweiterter Neuwertersatz für Gebäude (AHo010.21)
AmHof – Erweiterter Neuwertersatz für Gebäude – AHo010.21
In Ergänzung der dem Vertrag zugrundeliegenden Allgemeinen Feuer- (AFB), Sturm- (AStB) und
Leitungswasserbedingungen (AWB) gilt vereinbart, dass [...] Gebäude bzw. Gebäudeteile
Gebäude von nicht ständig (= weniger als 270 Tage im Jahr) bewohnten Liegenschaften
im Frei- oder Grünland errichtete Stadel (Wiesenstadel), Feldscheunen, Weideunterstände,
Bienenhäuser