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Gebäudeverglasungen bis 10 m2 (DH1501.15)
Gebäudeverglasungen bis 10 m2 - DH1501.15
In Abänderung von Artikel 1 Punkt 1.2.4. der dem Vertrag zugrunde liegenden ABHD gelten
Gebäudeverglasungen bis zu einem Ausmaß von 10 m2 pro Einzelscheibe bzw. -element
Dachlawinen und Schneerutsch (St1102.15)
STURM St1102.15
Dachlawinen und Schneerutsch
In Erweiterung der dem Vertrag zugrunde liegenden Allgemeinen Bedingungen für die
Sturmversicherung (AStB) erstreckt sich der Versicherungsschutz auch auf
Schwimmbad-Absorberanlagen (St1125.15)
und auf der Polizze angeführten Versicherungssumme auf erstes Risiko versichert.
Für auf dem Grundstück des Versicherungsnehmers freistehende Absorberanlagen besteht
Versicherungsschutz nur dann, wenn
Verkehrssicherungsmaßnahmen (Fe3056.22)
r innerhalb
oder außerhalb des Versicherungsortes, zu deren Beseitigung der Versicherungsnehmer aufgrund
gesetzlicher Vorschriften verpflichtet ist, so ersetzt der Versicherer die Kosten für solche
notwendigen
Balkonblumen, Blumengefäße (DH1701.23)
Topfpflanzen, Pflanzengefäße - DH1701.23
In Erweiterung des Artikel 3 Punkt 4 der dem Vertrag zugrunde liegenden ABHD erstreckt sich der
Versicherungsschutz auch auf Balkonblumen, Topfpflanzen und P