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Versicherungsbedingungen der Rentenversicherung - 2004 (VBRENT2004)
sind Sie sechs Wochen lang gebunden. Die Frist beginnt mit dem Tag der
Antragstellung.
(3) Vertragsgrundlage sind die Lebensversicherungsurkunde, der vereinbarte Tarif und die
Versicherungsbedingungen [...] eben wird.
Eine darüber hinausgehende, zusätzliche Prämie werden wir nicht berechnen. Wenn wir aufgrund des
vorläufigen Sofortschutzes leisten, verrechnen wir die erste Jahresprämie bzw. einmalige Prämie [...] len
Abschlages von der Deckungsrückstellung nach den im Geschäftsplan bestimmten tariflichen Grundsätzen.
(5) Die der Polizze beigeschlossene Tabelle zeigt die Entwicklung der Rückkaufswerte und der
Versicherungsbedingungen der Rentenversicherung - 2006 (VBRENT2006.1)
sind Sie sechs Wochen lang gebunden. Die Frist beginnt mit dem Tag der
Antragstellung.
(3) Vertragsgrundlage sind die Lebensversicherungsurkunde, der vereinbarte Tarif und die
Versicherungsbedingungen [...] len Abschlages von der Deckungsrückstellung nach den im Geschäftsplan
bestimmten tariflichen Grundsätzen.
(5) Die der Lebensversicherungsurkunde beigeschlossene Tabelle zeigt die Entwicklung der
[...]
§ 9 Wie umfassend ist Ihr Versicherungsschutz?
(1) Der Versicherungsschutz besteht grundsätzlich unabhängig davon, auf welcher Ursache der
Versicherungsfall beruht. Wird Österreich in kriegerische
Allgemeine Bedingungen für die Unfallversicherung 2011 (AUVB2011)
verlangt, aus welchen
Gründen die Erhebungen noch nicht beendet werden konnten, und wir diesem Verlangen nicht binnen eines
Monats entsprechen.
3. Steht die Leistungspflicht nur dem Grunde nach fest, kann [...] vorgeschrieben wird. Eine
darüber hinausgehende zusätzliche Prämie werden wir nicht berechnen. Wenn wir aufgrund des vorläufigen
Sofortschutzes leisten, verrechnen wir die erste Jahresprämie bzw. einmalige Prämie [...] Überführung des Toten zu dessen letztem Wohnort
in Österreich bezahlt.
4. Begleitkosten
Wird aufgrund des Unfalles eines versicherten Kindes bis zum vollendeten 15. Lebensjahr ein
Krankenhausaufenthalt
Verpuffungsschäden (Fe5108.15)
durch Kachelöfen und/oder sonstigen Öfen durch Verpuffung gelten in
Erweiterung der dem Vertrag zugrunde liegenden AFB mitversichert.
Oberösterreichische Versicherung AG - 26.03.2024 - Seite 1 / 1
Wasserführende Klimaanlage (LW5126.24)
LEITUNGSWASSER - Wasserführende Klimaanlage - LW5126.24
Abweichend von Artikel 2 der dem Vertrag zugrunde liegenden AWB sind Schäden an den oder
durch die wasserführenden Rohrleitungen von Klimaanlagen