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Ausschluss Einbruchdiebstahlrisiko (CS3001.12)
COMPUTER - Ausschluss des Einbruchdiebstahl-, Diebstahl- und Beraubungs-
Risikos - CS3001.12
Aufgrund besonderer Vereinbarung wird Art. 1 Pkt. 1.10 der Allgemeinen Bedingungen für die
Versicherung von
Kündigung der Zusatzpakete (KFZ010)
zu einer Kfz-Haftpflichtversicherung
abgeschlossen und teilt das rechtliche Schicksal des zugrundeliegenden Kfz-
Haftpflichtversicherungsvertrages.
Bei Weiterbestand der Kfz-Haftpflichtversicherung ist
Einfache, zweckmäßige Ausstattung - Entschädigungsgrenze bei ED (DH1401.15)
Ausstattung betragen die
Entschädigungsgrenzen bei Einbruchdiebstahl 50 % der in den dem Vertrag zugrunde liegenden
ABH bzw. ABHD unter Artikel 2 Punkt 4.2.3. angeführten Werte, mindestens aber die auf
Sonderverglasungen (DH1504.18)
HAUSHALT - Sonderverglasungen - DH1504.18
Abweichend von Artikel 2 Punkt 5.2.1. der dem Vertrag zugrunde liegenden ABHD sind
Bruchschäden an Tür- und Fensterverglasungen von Sauna- und Infrarotkabinen
GLASBRUCH - Straßenbeleuchtung im Gemeindegebiet (Gl3041.22)
t sind Schäden:
verursacht durch ein versichertes Schadenereignis gemäß Art. 1 der dem Vertrag zugrunde
liegenden ABG
an im Gemeindegebiet befindlichen (nach den Regeln der Technik errichteten und mit