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Zusatzbedingungen Landwirtschaft neu (ZLN2.1) (ZLN2.1)
Voraussetzung, daß bei allen Zugmaschinen und selbstfahrenden Arbeitsmaschinen Zentral-
schalter vorhanden sind, wurde bei der Feuerprämie ein 5%iger Nachlaß eingeräumt.
Der Wegfall (auch teilweise) dieser [...] Entschädigung bleibt mit ATS 100.000,-- (EUR 7.267,28) begrenzt.
Klausel 820: Freistehendes Wohnhaus/Vorhanden-
sein von Brandmauer(n)/Feuermauer(n)
Im versicherten Anwesen steht das Wohnhaus (Hausstock)
Eingestellte Tiere (AH811)
von Art. 1.2.2. sowie Art. 7.10. AHVB auch auf Scha-
denersatzverpflichtungen wegen Verlust, Abhandenkommen sowie Beschädigung fremder eingestellter Tie-
re durch Unfall.
Die Versicherungssumme beträgt
Besondere Bedingung für den Einschluss des Feuerrisikos (BW-S4.1)
Bedingungen für die Bauwesenversicherung zur Abdeckung des Bauherrn-,
Bauunternehmer- und Bauhandwerkerrisikos
bzw.
der Allgemeinen Bedingungen für die Bauwesenversicherung zur Abdeckung des
Bauunte
Eingestellte Tiere der Beherbergungsgäste (AH3437.12) (AH3437.12)
10. AHVB auch auf
Schadenersatzverpflichtungen wegen Beschädigung, Vernichtung, Verlust oder Abhanden-
kommen fremder in der Gaststallung eingestellter Tiere.
2. Schadenersatzverpflichtungen
Freistehende, im Boden fest verankerte Objekte (Fe1148.18)
Pavillons mit harter Dachung) sind, sofern vereinbart
und auf der Polizze in der tatsächlich vorhandenen Anzahl angeführt mitversichert.
2. Nicht versichert gelten: Glas- und Gewächshäuser ohne Fundamente