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Allgemeine Sicherheitsvorschriften für industrielle unf gewerbliche Anlagen SI95 (SI95)
Sticksotff oder Kohlen-
dioxyd (Kohlensäure) zu füllen.
10. Löschwasser und geeignete Handfeuerlöscher sind stets vor Arbeitsbeginn an allen gefährdeten
Stellen bereitzuhalten.
11. Vor
Besondere Bedingung für Jahresumsatzverträge BW4006.14 (BW4006.14)
Bedingungen für die Bauwesenversicherung zur Abdeckung des Bauherren-,
Bauunternehmer- und Bauhandwerkerrisikos (BW 1-95)
bzw.
- Allgemeinen Bedingungen für die Bauwesenversicherung zur Abdeckung des [...] Konstruktionsteile, Materialien und Stoffe versichert.
Die gesamten Bauleistungen und Arbeiten der Bauhandwerker einschließlich aller notwendigen
Konstruktionsteile, Materialien und Stoffe gelten ohne besondere
Prämiennachlaß für zwei getrennte Kältemaschinen (KG12) (KG12)
KÜHLGUT - Zwei getrennte Kältemaschinen - KG12
Der Prämienberechnung liegt das Vorhandensein einer maschinellen Anlage mit mindestens zwei
getrennten Kältemaschinen samt Antrieb und automatischer
Freistehende, im Boden fest verankerte Objekte (St1148.18)
Pavillons mit harter Dachung) sind, sofern vereinbart
und auf der Polizze in der tatsächlich vorhandenen Anzahl angeführt mitversichert.
2. Nicht versichert gelten: Glas- und Gewächshäuser ohne Fundamente
Photovoltaikanlagen (St2100.18)
der Polizze angegebenen Nennleistung in KWp mitversichert.
Ist im Schadenfall die tatsächlich vorhandene Nennleistung größer als die in der Polizze
angegebene Nennleistung, dann erlischt der Unterver