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FEUER – Fahrzeuge aller Art, selbstf. Arbeitsmaschinen und Anhänger als Handelswaren z. Vollwert am Versicherungsort sowie auf Probe- bzw. Zustellungsf. zum Wiederbeschaffungswert – Fe3034.19 (Fe3034.19)
Vollwert am Versicherungsort zum Wiederbeschaffungswert“ ist
gemäß Art 1.3. der dem Vertrag zugrunde liegenden Besonderen Bedingung Fe3022, den Waren
und Vorräten zugehörig und deren Versicherungswert in der [...] durch in ihm auftretenden Gasdruck entstehen.
Schäden durch Verschleiß und/oder Abnutzung
4. Obliegenheiten
Zur Erlangung der Entschädigung ist im Schadenfall vor jeder Reparatur das Einverständnis des
Plus Paket Erweiterte Privathaftpflicht (DH1609.24)
Vertragspartner mit einer
Kündigungsfrist von drei Monaten vor der Hauptfälligkeit des zugrunde liegenden
Versicherungsvertrages in geschriebener Form gekündigt werden. Die Kündigung hat keinen
Einfluss
Sicher zur Schule und zurück. Der Keine Sorgen Schutzengel hilft
anspringt. Dabei stolpert sie über den Fussbodenläufer und kommt heftig zu Sturz. Zwei Wochen Liegegips lautet die böse Überraschung. „Wer bringt nun meinen kleinen Sohn Dustin in die Schule?“, fragt [...] und Kochplatten nie aus dem Blickfeld lassen Ölbrände nie mit Wasser löschen Quer auf dem Fußboden liegende Kabel sind eine häufige Stolperfalle, weshalb diese an der Wand verlegt sein sollten Nähere Infos
Allgemeine Einbruchdiebstahlversicherungsbedingungen (AEB98) (AEB98)
Artikel 4 Örtliche Geltung der Versicherung
Artikel 5 Obliegenheiten des Versicherungsnehmers vor dem Schadenfall
Artikel 6 Obliegenheiten des Versicherungsnehmers im Schadenfall
Artikel 7 Ver [...] Erfolgt die Entfernung auf Dauer, erlischt insoweit der Versiche-
rungsvertrag.
Artikel 5 Obliegenheiten des Versicherungsnehmers vor dem Schadenfall
1. Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet [...] Bewohntseins insgesamt nicht länger als 40 Tage im Jahr dauern.
5. Die vorstehenden Obliegenheiten gelten als vereinbarte Sicherheitsvorschriften gemäß Artikel
3 ABS. Ihre Verletzung führt
Bedingungen für die Risikozusatzversicherung - 2016 (VBRISZ2016)
.
§ 16 Aufsichtsbehörde
Der Versicherer und der diesem Versicherungsvertrag zugrunde liegende Tarif unterliegen der
Kontrolle und Aufsicht durch die Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA), 1090 Wien, Otto-Wagner- [...] Beilagen
"Rechnungsgrundlagen" und "Modellrechnung" sowie sonstiger Anlagen, der dem Vertrag
zugrunde liegende Tarif und die Versicherungsbedingungen.
§ 15 Anwendbares Recht
Dieser Vertrag unterliegt öste