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Bes. Vereinb. Mitvers. von baugebundenen Installationen (BW-S9)
Bedingungen für die Bauwesenversicherung zur
Abdeckung des Bauherren-, Bauunternehmer- und Bauhandwerkerrisikos (BW1/95) gelten auch
elektrische, elektronische und maschinelle Einrichtungen und Anlagen
Erg.Bed.für die Landwirtschaft-plus-Versicherung (LP-96) (LP-96)
gehören insbesondere:
Nicht selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Geräte samt Zubehör, Handmaschinen, Werkzeuge, KFZ-
Anhänger und deren Zubehör, elektrische Anlagen der Landwirtschaft soweit [...] Gründüngungspflanzen.
1.2.3. VIEHBESTAND
Der Viehbestand umfaßt den gesamten jeweils vorhandenen landwirtschaftlichen Viehbe-
stand - ausgenommen Pelztiere.
1.2.4. VORRÄTE
[...] unter Punkt 1.2.2. erfaßt sind, Heiz- und Brennstoffe, Betriebsstoffe (Diesel,
Benzin), Handelsdünger, Spritzmittel, Öl und Schmiermittel, Saatgut und Futtermittel - soweit
diese nicht zu
Mühlen mit Installation von elektrischen Sensoren F92 (F92)
Mühlen mit Installation von elektronischen Sensoren - F92
Der Prämienberechnung wurde das Vorhandensein nachfolgender Voraussetzungen
zugrundegelegt:
Die Installation von elektronischen Sensoren zur
Ende der Versicherung bei Übernahme von Bauleistungen durch denBauherrn BW-S1 (BW-S1)
Bedingungen für die Bauwesenversicherung zur Abdeckung des
Bauherrn-, Bauunternehmer- und Bauhandwerkerrisikos (BW 1/95) Art. 10, Pkt. 1, lit. a) ist
vereinbart:
Wenn Teilleistungen (Lieferungen) vom
Freistehende Nebenobjekte Dauercamper (DC-2008.18)
t, sofern die auf der
Polizze dafür angeführte Anzahl mit der tatsächlich am Versicherungsort vorhandenen Anzahl an
Nebenobjekten übereinstimmt.
Nicht versichert sind jedoch Einfriedungen und Zelte sowie