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Schäden an Kundenfahrzeugen (AH420) (AH420)
HAFTPFLICHT BESONDERE BEDINGUNG AH420
GARAGEN, SERVICESTATIONEN UND TANKSTELLEN MIT
SERVICETÄTIGKEITEN; SCHÄDEN AN FAHRZEUGEN
1. Die nachstehenden Bestimmungen gelten nur [...] auch Art. 7, Pkt. 10.2 AHVB nicht anzuwenden.
4. Für die Mitversicherung eines Abhol- und Zustelldienstes von Fahrzeugen und automatischer Wasch-
anlagen mit selbsttätiger Bewegung der Fahrzeuge
Garagen, Servicestationen (Schäden an Fahrzeugen) (AH420.2)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT BESONDERE BEDINGUNG AH420.2
GARAGEN, SERVICESTATIONEN UND TANKSTELLEN MIT SERVICETÄTIGKEITEN;
SCHÄDEN AN FAHRZEUGEN
1. Die nachstehenden Bestimmungen gelten nur [...] ist auch Art 7.10.2 AHVB nicht anzuwenden.
4. Für die Mitversicherung eines Abhol- und Zustelldienstes von Fahrzeugen und automatischer Wasch-
anlagen mit selbsttätiger Bewegung der Fahrzeuge
Garagen, Servicestationen; Schäden an Fahrzeugen (AH420.3) (AH420.3)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT BESONDERE BEDINGUNG AH420.3
GARAGEN, SERVICESTATIONEN UND TANKSTELLEN MIT SERVICETÄTIGKEITEN;
SCHÄDEN AN FAHRZEUGEN
1. Die nachstehenden Bestimmungen gelten nur [...] ist auch Art 7.10.4 AHVB nicht anzuwenden.
4. Für die Mitversicherung eines Abhol- und Zustelldienstes von Fahrzeugen und automatischer
Waschanlagen mit selbsttätiger Bewegung der Fahrzeuge
Vereine (AH825)
- AH825
Vereine im Sinne des Vereinsgesetzes BGBl. I 66/2002 in der jeweils geltenden Fassung
Anstelle von Abschnitt B. 14 EHVB gilt folgende Regelung
1. Die Versicherung erstreckt sich nach Maßgabe [...] Versicherungsnehmers und solcher
Personen, die er zur Leitung oder Beaufsichtigung des Vereines angestellt hat;
1.2. sämtlicher übrigen Arbeitnehmer des Versicherungsnehmers für Schäden, die sie in Aus-
Feuer - Fahrzeuge aller Art, selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Anhänger jeweils ohne behördlichem Kennzeichen zum Vollwert innerhalb Europas im geografischen Sinn zum Verkehrswert - Fe3031.21 (Fe3031.21)
Vollwert innerhalb Europas im
geografischen Sinn zum Verkehrswert - Fe3031.21
1. Allgemein
1.1. Feststellung: Die Gruppe "Fahrzeuge aller Art und Anhänger jeweils ohne behördliches
Kennzeichen" (z.B. PKW