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Besondere Bedingungen für die Gewinnbeteiligung der fondsorientierten Er- und Ablebensversicherungen - 2007 (GBFOLV2007)
stichtagen vorgenommen. Bewertungsstichtag ist
- im Todesfall:
der nach Meldung und Vorliegen sämtlicher für die Auszahlung
erforderlicher Unterlagen beim Versicherer nächstfolgende letzte
AmHof - Haftpflicht Premium (AH2832.18)
Der Versicherungsschutz erstreckt sich nach Maßgabe des Deckungsumfanges der dem Vertrag
zugrunde liegenden AHVB und des Abschnittes A der EHVB auch auf Schadenersatzver-
pflichtungen
1. aus der Tierhaltung [...] e mit Strafcharakter (wie zB
Pönalen) und sonstige reine Vermögensschäden.
10.3. Als Obliegenheit, deren Verletzung die Leistungsfreiheit des Versicherers gemäß den
Voraussetzungen und [...] als Bauherr
aus der Durchführung von Abbruch-, Bau-, Reparatur- und Grabarbeiten an der
versicherten Liegenschaft, wenn die Gesamtkosten des Bauvorhabens unter Einrechnung
etwaiger Eigenleistungen EUR 500
Allgemeine Bedingungen für die Sturmschadenversicherung (AStB86) (AStB86)
et, die versicherten Gebäude, vor allem das Dachwerk, laufend
instand zu halten.
Art. 5
Obliegenheiten des Versicherungsnehmers im Schadenfall
(1) Der Versicherungsnehmer hat im Falle eines drohenden [...] drohenden Schadens oder eines eingetretenen Schadens,
für den er Ersatz verlangt, folgende Obliegenheiten:
a) Er hat nach Möglichkeit für die Abwendung und Minderung des Schadens zu sorgen und dabei [...] richtig und vollständig zu machen.
(3) Verletzt der Versicherungsnehmer eine der vorstehenden Obliegenheiten, so ist der Versicherer
von der Verpflichtung zur Leistung frei, es sei denn, daß die Verletzung
Erweiterter Neuwertersatz für Gebäude (AHo010.21)
AmHof – Erweiterter Neuwertersatz für Gebäude – AHo010.21
In Ergänzung der dem Vertrag zugrundeliegenden Allgemeinen Feuer- (AFB), Sturm- (AStB) und
Leitungswasserbedingungen (AWB) gilt vereinbart, dass [...] Gebäude bzw. Gebäudeteile
Gebäude von nicht ständig (= weniger als 270 Tage im Jahr) bewohnten Liegenschaften
im Frei- oder Grünland errichtete Stadel (Wiesenstadel), Feldscheunen, Weideunterstände,
Bienenhäuser
Zusatzbedingungen für die Versicherung von Baugerätenin der Bauwesenversicherung (BW3/95)
Die Bestimmungen des Pkt. 8 finden sinngemäß Anwendung.
Art. 12 - Obliegenheiten des Versicherungsnehmers:
A) Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalles:
1. Der Versicherungsnehmer hat dem [...] Kenntnis der damit
verbundenen Gefahren geduldet hat.
Die Versicherten sind für die Erfüllung der Obliegenheiten gem. Art. 12 im gleichen Ausmaß wie
der Versicherungsnehmer verantwortlich.
Vertragspartner [...] VG.
Anwendung.
4. Soweit für einen Ausschlußtatbestand gem. Art. 5 oder die Erfüllung einer Obliegenheit gem.
Art. 12 das Verhalten des Versicherungsnehmers (Versicherten) maßgeblich ist, gelten die