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Allgemeine Bedingung für denKeine-Sorgen-Schutzengel (ABKSS2006) (ABKSS2006)
befolgen sind und der Schaden so gering wie
möglich zu halten ist;
1.3. dass nach Möglichkeit zur Feststellung des Sachverhalts beizutragen ist und dem Versicherer
jede zumutbare Untersuchung über den Umfang [...] Unterlagen auszuhändigen sind;
1.5. dass dem Versicherer auf dessen Anfrage Unterlagen zur Verfügung zu stellen sind, aus
denen sich die Berechtigung der mitversicherten Personen ergibt.
Artikel 7: Fälligkeit [...] g AG - 16.11.2017 - Seite 1 / 2
Die Versicherungsleistung wird nach Abschluss der für ihre Feststellung notwendigen Erhebungen
fällig. Die Verjährung richtet sich nach § 12 des Versicherungsvertragsgesetzes
Vereine (AH825)
- AH825
Vereine im Sinne des Vereinsgesetzes BGBl. I 66/2002 in der jeweils geltenden Fassung
Anstelle von Abschnitt B. 14 EHVB gilt folgende Regelung
1. Die Versicherung erstreckt sich nach Maßgabe [...] Versicherungsnehmers und solcher
Personen, die er zur Leitung oder Beaufsichtigung des Vereines angestellt hat;
1.2. sämtlicher übrigen Arbeitnehmer des Versicherungsnehmers für Schäden, die sie in Aus-
Schäden an Kundenfahrzeugen (AH420) (AH420)
HAFTPFLICHT BESONDERE BEDINGUNG AH420
GARAGEN, SERVICESTATIONEN UND TANKSTELLEN MIT
SERVICETÄTIGKEITEN; SCHÄDEN AN FAHRZEUGEN
1. Die nachstehenden Bestimmungen gelten nur [...] auch Art. 7, Pkt. 10.2 AHVB nicht anzuwenden.
4. Für die Mitversicherung eines Abhol- und Zustelldienstes von Fahrzeugen und automatischer Wasch-
anlagen mit selbsttätiger Bewegung der Fahrzeuge
Garagen, Servicestationen (Schäden an Fahrzeugen) (AH420.2)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT BESONDERE BEDINGUNG AH420.2
GARAGEN, SERVICESTATIONEN UND TANKSTELLEN MIT SERVICETÄTIGKEITEN;
SCHÄDEN AN FAHRZEUGEN
1. Die nachstehenden Bestimmungen gelten nur [...] ist auch Art 7.10.2 AHVB nicht anzuwenden.
4. Für die Mitversicherung eines Abhol- und Zustelldienstes von Fahrzeugen und automatischer Wasch-
anlagen mit selbsttätiger Bewegung der Fahrzeuge
Garagen, Servicestationen; Schäden an Fahrzeugen (AH420.3) (AH420.3)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT BESONDERE BEDINGUNG AH420.3
GARAGEN, SERVICESTATIONEN UND TANKSTELLEN MIT SERVICETÄTIGKEITEN;
SCHÄDEN AN FAHRZEUGEN
1. Die nachstehenden Bestimmungen gelten nur [...] ist auch Art 7.10.4 AHVB nicht anzuwenden.
4. Für die Mitversicherung eines Abhol- und Zustelldienstes von Fahrzeugen und automatischer
Waschanlagen mit selbsttätiger Bewegung der Fahrzeuge