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Privathaftpflicht mit Weltdeckung (DH1604.15)
Privathaftpflichtversicherung mit Weltdeckung - DH1604.15
In Erweiterung von Artikel 15 der dem Vertrag zugrunde liegenden ABH erstreckt sich der
Versicherungsschutz auf die ganze Erde.
Für Versicherungsfälle
Unfalltod infolge eines Brandes (Fe2116.18)
Brandes,
eines Blitzschlages oder
einer Explosion
an den versicherten Sachen im Sinne der dem Vertrag zugrunde liegenden AFB, so erbringt der
Versicherer eine einmalige Todesfallleistung in der vereinbarten auf
Aquarien, Wasserbetten (LW1106.15)
LEITUNGSWASSER - Aquarien, Wasserbetten - LW1106.15
Abweichend von Art. 1 Punkt 1 der dem Vertrag zugrunde liegenden AWB erstreckt sich der
Versicherungsschutz auch auf Schäden an den versicherten Sachen
Bündelvorteil für zweisitzige Motorfahrräder (KH1824.13)
Versicherungsvertrag liegt in der KFZ - Haftpflichtversicherung eine begünstigte
Prämienkalkulation zugrunde.
Diese begünstigte Prämie gilt ausschließlich in Kombination mit dem gleichzeitigem Abschluss
eines
Geltendmachung der Wertminderung bei Reparatur Teilschäden MB41-03 (MB41-03)
Bemessung der
Wertminderung ist der Wert der ersetzten Teile in vollständig eingebautem zustand zugrunde zu
legen.
Oberösterreichische Versicherung AG - 26.03.2024 - Seite 1 / 1