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Privathaftpflicht mit Weltdeckung (DH1604.15)
Privathaftpflichtversicherung mit Weltdeckung - DH1604.15
In Erweiterung von Artikel 15 der dem Vertrag zugrunde liegenden ABH erstreckt sich der
Versicherungsschutz auf die ganze Erde.
Für Versicherungsfälle
Aquarien, Wasserbetten (LW1106.15)
LEITUNGSWASSER - Aquarien, Wasserbetten - LW1106.15
Abweichend von Art. 1 Punkt 1 der dem Vertrag zugrunde liegenden AWB erstreckt sich der
Versicherungsschutz auch auf Schäden an den versicherten Sachen
Unfalltod infolge eines Brandes (Fe2116.18)
Brandes,
eines Blitzschlages oder
einer Explosion
an den versicherten Sachen im Sinne der dem Vertrag zugrunde liegenden AFB, so erbringt der
Versicherer eine einmalige Todesfallleistung in der vereinbarten auf
Wasserverlust infolge Bruch- oder Frostschaden (DH1302.23)
ngssumme auf erstes Risiko mitversichert.
Die Obliegenheiten der Art. 4 und 5 der dem Vertrag zugrunde liegenden ABHD bleiben von dieser
Regelung unberührt.
Oberösterreichische Versicherung AG - 26
Geltendmachung der Wertminderung bei Reparatur Teilschäden MB41-03 (MB41-03)
Bemessung der
Wertminderung ist der Wert der ersetzten Teile in vollständig eingebautem zustand zugrunde zu
legen.
Oberösterreichische Versicherung AG - 26.03.2024 - Seite 1 / 1