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Bahnen gemäß EKHG ohne Deckung des Pistenrisikos (AH346) (AH346)
besteht abweichend von
Art. 7, Pkt. 8. AHVB Versicherungsschutz; er gilt nicht für Verlust, Abhandenkommen oder Verwech-
seln dieser Sachen.
3. Der Versicherungsschutz bezieht sich auch auf die
Diebstahlklausel für die Transportversicherung von Gütern (TRDI-08)
TRDI-08
1. Umfang der Versicherung
Versichert gelten Schäden verursacht durch Diebstahl und Abhandenkommen ganzer Kolli
und/oder Teildiebstahl sowie Raub.
2. Verpackung/Verladung
Die Güter sind ihrer
Bahnen gemäß EKHG ohne Deckung des Pistenrisikos (AH444) (AH444)
besteht abweichend von
Art. 7, Pkt. 10. AHVB Versicherungsschutz; er gilt nicht für Verlust, Abhandenkommen oder Ver-
wechseln dieser Sachen.
3. Der Versicherungsschutz bezieht sich auch auf die
Ausfall von Klimaanlagen (CS5.1)
eingetretenen erhöhten Luftfeuchtigkeit entstehen.
Voraussetzung für die Haftung ist jedoch das Vorhandensein einer Signalanlage, welche die
Störungen oder den Ausfall der Klimaanlage optisch und akustisch
Betriebsfeuerwehr (FBU171)
FEUER-BU - Betriebsfeuerwehr - FBU171
Vereinbart ist das Vorhandensein einer Betriebsfeuerwehr, die vom zuständigen
Landesfeuerwehrkommando hinsichtlich ihrer Stärke, Ausrüstung und Ausbildung anerkannt