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Allgemeine Bedingungen für die Unfallversicherung 2008 AUVB2008 (AUVB2008)
n der §§ 23 ff
VersVG, Anwendung.
Artikel 21
Obliegenheiten
1.Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalles
Als Obliegenheit, deren Verletzung unsere Leistungsfreiheit gemäß § 6 Abs [...] Fahrzeug nicht auf Straßen mit
öffentlichem Verkehr gelenkt wird.
2.Obliegenheiten nach Eintritt des Versicherungsfalles
Als Obliegenheiten, deren Verletzung unsere Leistungsfreiheit gemäß § 6 Abs. 3 VersVG [...] Versicherungsvertrag maßgeblich sind. Diese Bestimmungen gelten unmittelbar kraft Gesetzes. Die
vorliegenden Versicherungsbedingungen wurden durch Annahme des Antrages als Vertragsgrundlage
vereinbart und
Besondere Bedingung BB5.3 (BB5.3)
(gilt für F, LW, FBU)
2. Änderung von Bedingungen
Werden die diesem Vertrag zugrundeliegenden Allgemeinen Bedingungen, Zusatzbedingungen, Sonder-
bedingungen, Besondere Bedingungen [...] LW)
12. Endgültige Wertermittlung
- 2 -
Die Versicherungssummen werden nach Vorliegen der Endabrechnungen bzw. nach Abschluss der
Montagearbeiten reguliert. Sollten die endgültigen [...] AStB2002
wird festgehalten, dass der Wiederaufbau bzw. die Wiederherstellung auch ohne Vorliegen eines
behördlichen Wiederaufbauverbotes innerhalb Österreichs erfolgen kann, die Ents
Besondere Bedingung BB5.2 (BB5.2)
(gilt für F, LW, FBU)
2. Änderung von Bedingungen
Werden die diesem Vertrag zugrundeliegenden Allgemeinen Bedingungen, Zusatzbedingungen, Sonder-
bedingungen, Besondere Bedingungen [...] LW)
- 2 -
12. Endgültige Wertermittlung
Die Versicherungssummen werden nach Vorliegen der Endabrechnungen bzw. nach Abschluss der
Montagearbeiten reguliert. Sollten die endgültigen [...] AStB2002
wird festgehalten, dass der Wiederaufbau bzw. die Wiederherstellung auch ohne Vorliegen eines
behördlichen Wiederaufbauverbotes innerhalb Österreichs erfolgen kann, die Ents
Witterungsniederschläge Inhalt (St3014.15)
Dachablaufrohre ordnungsgemäß in
Stand zu halten.
Diese Obliegenheit gilt als vereinbarte Sicherheitsvorschrift gemäß Art.3 der dem Vertrag
zugrunde liegenden ABS. Ihre Verletzung führt gemäß den Voraussetzungen [...] mitversichert.
Nicht versichert gelten Kosten für das Abräumen von Schnee und Eis.
Artikel 5 - Obliegenheiten
In Ergänzung zu Artikel 5 der AStB ist der Versicherungsnehmer verpflichtet, die versicherten
Sonnensegel am Gebäude/Grundstück (St142)
beschränkt.
Im besonderen wird auf die Einhaltung der Obliegenheiten im Schadensfall gemäß Artikel 6
Punkt 1.1. der dem Vertrag zugrunde liegenden AStB verwiesen.
Oberösterreichische Versicherung AG -