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Erweitertes Kurzschlussrisiko (CS4013.20)
Kurzschlussrisiko - CS4013.20
Abweichend von Artikel 3, Punkt 2.2 der vereinbarten und dem Vertrag zugrunde liegenden
Allgemeinen Bedingungen für die Versicherung von elektronischen Anlagen und Geräten (AEVB)
Schäden durch Fahrzeuganprall (Fe1134.24)
elektrische Anlagenteile und Installationen
von Solar-, Photovoltaik- oder Schwimmbadanlagen am Grundstück mitversichert.
Oberösterreichische Versicherung AG - 19.11.2024 - Seite 1 / 1
Schäden durch Fahrzeuganprall (Fe5134.24)
elektrische Anlagenteile und Installationen
von Solar-, Photovoltaik- oder Schwimmbadanlagen am Grundstück mitversichert.
Oberösterreichische Versicherung AG - 19.11.2024 - Seite 1 / 1
Zusatzbedingungen für die Maschinenbruch-versicherung von Solarthermieanlagen (ZMB-STF09.1)
und/oder Behandlung wegen seiner Verbindung mit anderen Sachen (ausgenommen
radioaktiven Sachen) auf Grund des Abfallwirtschaftsgesetzes (AWG) BGBI. 325/90 in der
Fassung BGBI. 417/92 oder des Wasserrechtsgesetzes [...] Abwicklung.
4.6.7. Die Kosten für die Behandlung von nicht versicherten Sachen wie z.B. Wasser inkl.
Grundwasser und Luft (ausgenommen Erdreich) werden nicht ersetzt, ebenso nicht, wenn sie mit
versicherten Sachen
Ausschluß Feuer und Einbruchdiebstahl (EG5)
E-GERÄTE - Ausschluss des Feuer- und Einbruchdiebstahl-Risikos - EG5
Auf Grund besonderer Vereinbarungen gilt Art. 2 (1) lit. h, i, k, l der Allgemeinen Bedingungen für
die Versicherung von Elektro-Anlagen